Das Problem ist, dass Person D als ausländischer Student gar keinen Anspruch auf jegliche Sozialleistungen hat und in dem Sozialamt wurde ihr gesagt, dass Sie nicht wissen, wie so eine Bescheinigung aussehen soll.
Diese Aussage braucht Person D tatsächlich schriftlich.
Das eine Person D keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, sollte das Amt "Sozialamt" so auch schriftlich schreiben.
-> Dazu kann Person D den Antrag sicherlich stellen. Oder die Beratung nach §25 VwVfG gegenüber den Sozialamt in Anspruch nehmen.
Das Amt soll dazu beitragen, dass Anträge richtig gestellt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__25.htmlVerwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
siehe insbesondere dort Abs 1
(1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
Mit den Antworten sollte dann eine Anfrage an den Landtag gestellt werden mit der Bitte um Auskunft, welche Stelle für die Prüfung geschaffen wurde. -> Die haben das "Gesetz" beschlossen, also müssen die in Ihren Unterlagen auch die Stellen kennen, welche verantwortlich für die tatsächliche Prüfung sein sollen.
Alternativ könnte eine "Behörde" um Auskunft ersucht werden.
Persönlich glaubt Person X nicht, dass die Landesrundfunkanstalten in allen Fällen zur Prüfung beauftrag wurden. -> Die Frage ist halt, ob man als Bürger einer "Rundfunkanstalt" sein Leben offenlegen möchte, -Stichwort Verhältnismäßigkeit-. -> Jedoch ist die Ansicht von Richtern, dass wenn eine Person Z freiwillig Unterlagen sendet, die Landesrundfunkanstalten das wohl bearbeiten müssten.
Vgl. dazu den Fall der Studentin:
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefallhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0