Der Rundfunkbegriff (§ 2 RStV) enthält als Tatbestandsmerkmal die Linearität („zeitgleich“ und „entlang eines Sendeplans“)
Stimmt das heute noch im Digitalzeitalter?
Kann jemand bestätigen dass die Tagesschau-Uhr nachgeht?
Aus
https://www.mikrocontroller.net/topic/465678#newDie Frechheit ist, dass einem z.B. bei der Tagesschau seit langer Zeit regelmäßig
per Uhr mit Sekundenzeiger eine sekundengenaue Uhrzeit vorgegaukelt wird,
die meilenweit von diesem Anspruch entfernt ist -
zumindest am Ort des Betrachters der Sendung.
Das ZDF hat heute bei der Übertragung des Neujahrskonzertes gegenüber
dem Ton des MDR Kultur über UKW eine Verzögerung von 30,4 Sekunden
hinbekommen.
Das nennt sich dann Liveübertragung, im Logo noch angegeben.
Ich gucke mir das gerade mal an, die Sekunde im Videotext:
MDR-SA und Das_Erste kommen per DVB-T von unterschiedlichen Sendern,
beide haben gegenüber der Funkuhr (DCF) etwa 9 Sekunden Versatz.
Über Astra empfangen, liegt der Versatz bei etwa 4..5 Sekunden.