Guten TagX,
rein fiktiv natürlich:
643. Sitzung des NDR Verwaltungsrates; Freitag, 18. Mai 2018; um 10:30 Uhr beim NDR
Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“
Die Verwaltungsratsmitglieder haben gemäß § 30 Nr. 4 NDR-Staatsvertrag der Neufassung der Verwaltungsvereinbarung zugestimmt. Die Verwaltungsvereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten, bedarf jedoch noch der Zustimmung der Gremien des ZDF und des Deutschlandradios.
Sitzungsergebnis, Download, Link:
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/verwaltungsrat/sitzungsergebnisse416.pdfVielleicht gilt ja seit dem 01.01.2018 folgendes:
Beitragsrechtliche Grundsatzfragen werden federführend in der Gemeinschafteinrichtung Beitragsrecht bei dem Südwestrundfunk bearbeitet. Ihr/e Leiter/in wird einvernehmlich von den Intendantinnen und Intendanten der Rundfunkanstalten berufen.
Rein fiktiv könnte ditt in § 8 Nr. 1 Gemeinschafteinrichtung Beitragsrecht der Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" stehen, die seit 01.01.2018 gilt und z.B. von Lutze und Angela aus Hamburg am 16.04.2018 in Bremen unterzeichnet wurde.
Bei der Vertetung vor dem EuGH scheint wohl der SWR auch als "staatsferner Vertreter vom (Bundes)ARD-Verwaltungsrat" zu fungieren; Art. 23 Abs. 6 GG:
Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
Vielleicht hält sich ja der fiktive JustiZAR des SWR für so eine Art staatsferne Rechts- und Fachaufsicht der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Thema Rechtsaufsicht Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.1999, Az. 1 S 165/99; Link:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE105299900&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all15
Die Rechtsaufsicht im Rundfunkwesen fußt auf der Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts (E 73, 118, (153)), daß im dualen Rundfunksystem, das neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch private Veranstaltungen von Rundfunk erlaubt, infolge der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 12, 205) sich eine unbeschränkte Rechtsaufsicht des Staates verbietet, eine beschränkte Staatsaufsicht jedoch erforderlich ist (vgl. Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, 2. Aufl., vor § 10 RdNr. 31ff.). Die Besonderheiten des Rundfunkwesens rechtfertigen nicht ohne weiteres die Übertragung der Erkenntnis, daß Rechtsaufsicht im allgemeinen ausschließlich zu dem Zweck ausgeübt wird, das staatliche Interesse an einer gesetzmäßigen Verwaltung durchzusetzen und demgemäß unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Anspruch auf rechtsstaatliches Tätigwerden besteht. Es verbietet sich daher, der Antragstellerin die Befugnis für ein solches Begehren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, von vornherein mit dem Hinweis auf den Schutzzweck der Rechtsaufsicht im allgemeinen zu versagen.
Bei der Gelegenheit möchte ick dem SWR meine herzlichen Glückwünsche aussprechen!
Rasterfahndung 2013 und 2018 mindestens teilweise verfassungswidrig (Datenerhebung Nebenwohnungen/Zweitwohnungen)!
"Autonomes deutsches UnfuXbeitraXrecht" grad beim EuGH um die römische Lampe geflogen!
Urteil vom 25.01.2017 -BVerwG 6 C 15.16; "Verfassungsmäßigkeit" des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnung; Link:
https://www.bverwg.de/250117U6C15.16.0Das deutsche Rundfunkbeitragsrecht ist nicht durch unionsrechtliche Vorgaben beeinflusst; es ist gegenüber dem Unionsrecht autonom.
Huhu 6. Senat des BVerwG! "Tolle Leistung"!
"Doppelklatsche" vom BVerfG und EuGH!
Puff! "Urteil" völlig in Rauch aufgegangen!
Mensch muss nur warten!
Die "unabhängigen/unparteiischen" Richter_innen "urteilen (klatschen) sich alle selbst/gegenseitig um"!
2018! Das Jahr in dem sich die RBS TV-Lobby völlig zum Drops gemacht hat!
Nicht schlecht!
Weiter so!