Heute am 11.12.18 die Antwort
Sehr geehrter Herr
Frau Aeffner dankt Ihnen für Ihre E-Mail. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorgaben für den Gesetzgeber gemacht, dem kann sich die Politik nicht entziehen, sie sind zu respektieren. Insoweit verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen des VdK, denen wir nichts hinzuzufügen haben.
Ich darf Sie von Frau Aeffner grüßen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Da taucht es wieder auf, wie ein Gespenst im Nebel " das BVerfG". Gegen das die Behindertenverbände, sich nicht aufmucken wollen. Man macht lieber viel Tralala zum Tag der Behinderten am 3.12, und schaut voller Ehrfurcht zur Berliner Funkturm-Show die keinem einzigen Behinderten irgendetwas nützt.
Ich vermisse in Deutschland etwas Gelbwesten-Mentalität. Seinen Rechten mit Nachdruck Gehör zu verschaffen. Der Zwangs-Rundfunk Demokratiebeitrag ist ein Diktaturbeitrag und wird bei dieser Volkes-Lethargie nicht der letzte sein, der beim Volk abgeschöpft wird.