Öffentlich-rechtliches Programm hinter einer Bezahlschranke?
Ja, bitte! Ich möchte nicht hinter diese Schranke treten! Ich möchte in aller Freiheit weit entfernt von dieser Schrank leben! Ich bin nicht bereit, Geld für etwas zu bezahlen, was ich nicht nutzen will.
Wenn sich diese "Bezahlschranke" ebenso wie die Digitalisierung des Radioempfangs erst einmal durchgesetzt hat, dann gibt es keinerlei Ausrede mehr, die Angebote nicht zu verschlüsseln und damit zu gewährleisten, daß nur diejenigen zahlen müssen, die es auch nutzen wollen.
Dann endlich hätten wir die versprochene Verwaltungsvereinfachung und die Achtung unserer Grundrechte wieder. Wer Interesse hat, meldet sich selbständig beim BS an und zahlt dann auch. Wer kein Interesse hat, wird nicht mehr belästigt. Die Papierflut der "Informationsschreiben", Zwangsanmeldungen, "Festsetzungsbescheide, "Widerspruchsbescheide" und "Mahnungen" würde endlich abebben, die Gerichte könnten sich wieder mit anderen Themen befassen. Ganze Wälder müßten nicht mehr abgeholzt werden - na gut, das Letzte war jetzt etwas übertrieben. Aber ich muß mich schon fragen, warum man von allen brauchbaren und besseren Lösungsmöglichkeiten auf einer Zwangsabgabe besteht, die nur Unfrieden und Probleme bringt.
Darum noch einmal meine Bitte an ARD und ZDF:
Richtet eine "Bezahlschranke" ein!
Verschlüsselt Euer Angebot!
Macht ehrliche Geschäfte!
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.