Ich gebe zu bedenken:
- taubblinde Menschen können Internet über eine Braille-Tastatur erfahren.
Ich weiß nicht, ob die untertitelten Sendungen, die im WWW angeboten werden, mit so einer Tastatur lesbar sind.
Da der deutsche örR sich in Sachen Barrierefreiheit kaum noch mit Ruhm bekleckert, dürfte der örR für Taubblinde unerreichbar sein. Denn ich glaube nicht, dass besagte Untertitelungen von der Braille-Tastatur erkannt werden. Das traue ich den technischen Fl*schen, die die örR Websites machen, nicht zu. Über die Jahre gab es trotz Bebeitragung der 80-Millionen-Allgemeinheit schon ganz andere Misslichkeiten, die einen örR-Empfang über "Internet" gar nicht zuließen, aber davon schreibe ich jetzt nicht.
Zur Wum-und-Wendelin-Zeit gab es bei einer ganzen Reihe von Sendungen einen eingeblendeten Gebärdensprachdolmetscher. Heute muss man froh sein, wenn die 20-Uhr-Tagesschau von gestern irgendwann am Vormittag, wenn alles schon und auch aktueller in der Tageszeitung steht, endlich mit Untertitel kommt. Wäre ja nicht zuviel verlangt, diese ca. 13 Minuten gegen 21 Uhr verfügbar zu machen.
- bei der mitwohnenden Betreuungsperson dürfte der logische Anknüpfungspunkt eher "Betriebsstätte" heißen, wenn sie denn per Arbeitsvertrag gebunden wäre (...dann müsste man von [mindestens] drei Vollzeitäquivalenten ausgehen, die da mitwohnen und das Arbeitsschutzgesetz beachten müssen.)
Ist die Betreuungsperson allerdings ein Familienangehöriger, kann es im völlig kranken Beitragssystem natürlich sein, dass die Wohnung dann doch nicht befreit ist - selbst wenn der pflegende Familienangehörige sich mittels einer speziellen Regelung seine Betreuungsleistung rentenrechtlich anrechnen kann.
- die Ermäßigung und die Befreiung bei Behinderten wird (sozial)rechtlich nicht als Vorteil angesehen, sondern als Nachteilsausgleich. Die Behinderten haben durchaus Extrakosten zu stemmen, die nicht von den Krankenkassen ersetzt werden. Meistens mehr so "Kleinkram" wie Pflaster und Windeln, aber manchmal auch wertigere Sachen wie Hörgerätebatterien.
- ich erinnere daran, dass in einem dieser komischen Räte (Rundfunkrat? Fernsehrrat?) auch "die Behinderten" "vertreten" werden - aber dass diese "Vertretung" mal Rabatz gemacht hätte, als die Befreiung aufgrund der reinen Prozentzahl abgeschafft wurde... nein, da war nix. Das Speichellecken, was da stattdessen lief, kann man hier im Forum irgendwo finden. Mich wundert es nicht, dass es also weiterhin nur spärlichst untertitelte Sendungen gibt und keine Gebärdensprache mehr. Und dass man sich nicht online barrierefrei befreien lassen kann, dürfte angesichts der in Köln und bei den Intendanzen gepflegten Menschenverachtung nun gar nicht mehr wundern.