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Autor Thema: Mehr Geld für RBB-Rundfunkräte - Schluck aus der Beitragspulle  (Gelesen 7948 mal)

Uwe

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Mehr Geld für RBB-Rundfunkräte
Schluck aus der Beitragspulle

Quelle: Tagesspiegel 30.10.2018 Von Joachim Huber


Zitat
Beim RBB-Rundfunkrat soll die monatliche Aufwandsentschädigung auf 450 Euro steigen. Beim WDR gibt es 1000 Euro.

[…]Bei der Sitzung des RBB-Rundfunkrates am Donnerstag müssen die Mitglieder des Gremiums quasi über sich selber abstimmen. Beim Tagesordnungspunkt sechs geht es um Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder. Nach der Vorlage sollen beide Beträge – erstmals seit Gründung des Rundfunk Berlin-Brandenburg 2003 – steigen. Die derzeit 28 Mitglieder erhalten gemäß Satzung eine monatliche Aufwandsentschädigung von 350 Euro, sie soll auf 450 Euro steigen. Das Sitzungsgeld, momentan 50 Euro, soll von zehn auf 60 Euro erhöht werden. Der RBB hat 2017 rund 404 Millionen Euro aus Rundfunkbeiträgen eingenommen. Er liegt damit unter den neun ARD-Sendern an siebter Stelle.[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/medien/mehr-geld-fuer-rbb-rundfunkraete-schluck-aus-der-beitragspulle/23248598.html


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Als Ergänzung zum § 15 Absatz 17 WDR-Gesetz:
Zitat
"Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, auf Tage- und Übernachtungsgelder nach Maßgabe der Vorschriften des Landesreisekostengesetzes.

Daneben erhalten die Mitglieder des Rundfunkrats für die jeweils erste monatliche Sitzung des Rundfunkrats und die jeweils erste monatliche Sitzung des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind, bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von jeweils 200 Euro. Für jede weitere monatliche Sitzung beträgt das Sitzungsgeld bei Teilnahme 30 Euro. Gleiches gilt für die stellvertretenden Mitglieder im Fall einer Vertretung.

Zudem haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro. Die oder der Vorsitzende erhält die Aufwandsentschädigung in 2,8-facher, das Mitglied, das die Stellvertretung im Vorsitz wahrnimmt, und Vorsitzende von Ausschüssen in 1,6-facher Höhe. Stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen erhalten die Aufwandsentschädigung in 1,3-facher Höhe; die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats erhalten die Aufwandsentschädigung in halber Höhe (Anm. monatlich 500,- Euro).
Quelle:
§ 15 Absatz 17 WDR-Gesetz
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/aufwandsentschaedigung-100.html

Man beachte, es gibt nicht nur Mitglieder, sondern auch stellvertretende Mitglieder, die einen Schluck aus der Beitragspulle bekommen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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