Als Ergänzung zum § 15 Absatz 17 WDR-Gesetz:
"Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, auf Tage- und Übernachtungsgelder nach Maßgabe der Vorschriften des Landesreisekostengesetzes.
Daneben erhalten die Mitglieder des Rundfunkrats für die jeweils erste monatliche Sitzung des Rundfunkrats und die jeweils erste monatliche Sitzung des Ausschusses, in dem sie Mitglied sind, bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von jeweils 200 Euro. Für jede weitere monatliche Sitzung beträgt das Sitzungsgeld bei Teilnahme 30 Euro. Gleiches gilt für die stellvertretenden Mitglieder im Fall einer Vertretung.
Zudem haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro. Die oder der Vorsitzende erhält die Aufwandsentschädigung in 2,8-facher, das Mitglied, das die Stellvertretung im Vorsitz wahrnimmt, und Vorsitzende von Ausschüssen in 1,6-facher Höhe. Stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen erhalten die Aufwandsentschädigung in 1,3-facher Höhe; die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats erhalten die Aufwandsentschädigung in halber Höhe (Anm. monatlich 500,- Euro).
Quelle:
§ 15 Absatz 17 WDR-Gesetzhttps://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/aufwandsentschaedigung-100.htmlMan beachte, es gibt nicht nur Mitglieder, sondern auch stellvertretende Mitglieder, die einen Schluck aus der Beitragspulle bekommen.