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Autor Thema: Freudenstadt - Kein Empfang mehr mit Antenne  (Gelesen 4020 mal)

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Freudenstadt - Kein Empfang mehr mit Antenne
Autor: 27. Oktober 2018, 10:53
Schwarzwälder Bote, 26.10.2018

Freudenstadt
Kein Empfang mehr mit Antenne


Zitat
Freudenstadt - In die Röhre – oder zumindest auf einen schwarzen Bildschirm – gucken seit Mittwoch einige Freudenstädter. Denn mit der Umstellung auf DVB-T2 HD wird Freudenstadt nicht mehr mit terrestrischem Fernsehen versorgt.

Damit sind die Antennen für den terrestrischen Empfang auf den Dächern Freudenstadts und auch die Zimmerantennen wirkungslos, nur mit viel Glück bekommen sie ein Signal von einem der noch verbliebenen Sender in Baden-Baden, Pforzheim oder Reutlingen. Vielleicht sei in Pfalzgrafenweiler noch etwas Empfang möglich, sagt Stefan Haug, Radio- und Fernsehtechniker bei Euronics XXL Haug in Freudenstadt.
Der Grund: Zwischen den noch verbliebenen Antennen liegen zu hohe Berge, um Freudenstadt noch zu erreichen. Denn nach dem Sendemast Brandenkopf wurde nun auch der Sender Raichberg in Albstadt abgeschaltet – dieser zumindest für DVB-T2 HD. […]

Weiterlesen auf:
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freudenstadt-kein-empfang-mehr-mit-antenne.273ceab0-ba68-4c88-8512-b235eae53b8e.html

zum Thema siehe u.a. auch:
Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25618.msg161770.html#msg161770


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m
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Bisher haben uns die VG erklärt, mit der Möglichkeit des Empfanges von RF+Fernsehen in der Wohnung als Vorzugslast, ist der RF-Beitrag vom Bewohner zu entrichten.

Und jetzt schreibt der Schwarzwälder Bote in seinem Beitrag:
Zitat
Manche Kunden hätten sauer oder mit Unverständnis auf das Abschalten reagiert. Da helfe auch der Verweis auf den Rundfunkbeitrag nicht, sagt Haug. Man habe sich nämlich selbst um den Empfang zu kümmern.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Oder versteht hier Stefan Haug, Radio- und Fernsehtechniker bei Euronics XXL Haug in Freudenstadt nur etwas von Aussagen, die für sein Geschäftsinteresse von Vorteil sind? Jedenfalls wenn es seine Aussage ist, dann ist der Satz so zu verstehen, dass ich nicht nur eine Wohnung für den RF-Beitrag benötige, nein ich brauche auch einen Empfang und ein Empfangsgerät. Kluger Techniker kann man da nur sagen, aber unsere Richter an den VG kapieren das nicht. Und die Presse erklärt es - wie immer - mit Ihren Wischi Waschi-Zeilen.

Wenn keine Radio und Fernsehwellen in die Wohnung gelangen, dann gibt es keinen RF und kein Fernsehen und dann ist die Vorzugslast nicht mehr gegeben. Wer einen Radio oder Fernsehsender zur Verfügung stellt, sollte schon dafür sorgen, dass er die Empfänger erreicht, ansonsten gibt es keine Vorzugslast.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2018, 14:52 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Hat man immer noch den potentiellen Nutzen, wenn es deutschlandweit gar keine Sendemasten mehr gäbe? Die Frage stelle ich mir schon seit einiger Zeit, seit es diesen Sendemaststreit/k gibt - obwohl mir die Frage im Grunde doch irgendwie am Hosenboden vorbeigeht.

Hätten sich Bruder K. und sein junger Kollege P. dann darauf zurückgezogen, dass es ja noch Kabel gibt?


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn nun außer den Sendemasten auch kein Kabelanschluß zur Verfügung steht, weil in dem Nest kein Unternehmen für ein paar Hundert/Tausend potenzielle Kunden mit Investitionen antreten will, Sat-Empfang wegen eines hohen Bergs in südöstlicher Richtung auch nicht drin ist und die Bewohner des Ortes noch mit 56K-Modems ins Internet gehen, - weil kein Unternehmen ... - und wo ja im Internet angeblich Rundfunk möglich sein soll, auch wenn das dreist gelogen ist, muss man dann den behaupteten Vorteil verneinen oder existiert der dennoch?

Ich vermute ja, dass das BVerfG in seinem unermüdlichen Bemühen den ÖR-Rundfunkern ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen, von bedauernswerten Einzelfällen sprechen wird, die bei der zulässigen Generalisierung leider, leider hinten runter fallen. Aber vielleicht ist das auch nur eine bösartige Vermutung meinerseits.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 577
[...] muss man dann den behaupteten Vorteil verneinen oder existiert der dennoch? [...]
Dein "potentieller" Vorteil bleibt doch. Du kannst immerhin (noch) die ör-Radiosendungen verfolgen. Und damit bleibst Du Zahlschaf... ;-)



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Zitat von: Artikel des Schwarzwälder Boten vom 26.10.2018
Die Zahl derer, die bislang terrestrisch fernsahen, liegt im unteren einstelligen Prozentbereich, schätzt Haug für Freudenstadt und Umgebung.
Soviel zum technischen Umgang mit einer - nun nicht mehr vorhandenen - "potentiellen" Nutzungsmöglichkeit des Fernsehens angesichts eines unerfüllten, aber immer wieder anders propagierten, angeblichen ör-Auftrages gegenüber "Minderheiten".

Betrachtet man zusätzlich das (kaum mehr vorhandene) terrestrische Verbreitungsangebot für Fernsehen in BaWü [1], bleibt für mich die Frage, ob hier, neben dem staatlichen Zwangsbeitrag für nichts mehr, auch eine staatliche Zwangssubventionierung der in diesem Bereich tätigen Industrie und des Handwerks betrieben wird - dann wiederum verbunden mit zusätzlichen Kosten für seine radio- und fernsehnutzenden/-süchtigen BürgerInnen. Erzwungene Konvergenz mit einem Staatsmonopol, das erneut die Müllberge wachsen lässt...

Gleichzeitig aber auch eine Chance, sich nicht mehr vom ör-Programm einseifen zu lassen - wenn dann (hoffentlich) bessere Alternativen erst einmal gefunden sind.

(Die unten verlinkte Karte bietet einen Überblick über das gesamte Trauerspiel "Fernsehen" in BaWü, bei der (geschätzt) ca. die Hälfte der Fläche des Landes nach derzeitigem Stand nicht mit DVB-T2 versorgt werden wird. Was bleibt, darf sich unumwunden eine Farce nennen...)

[1] Empfangsgebiete von DVB-T2 HD ab 24.10.2018
http://www.dehnmedia.de/img_dvbt2/karten/20181024_bawue.gif


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2018, 21:19 von drone«

F
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Mensch Leute, wann kapiert ihr es denn endlich?!
Ist doch alles ******egal, es sei erinnert an das Bruderurteil:
Zitat
RN 88 ….Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen (vgl. BVerfGE 123, 1 <20 f.> und oben Rn. 70).

RN 70...Bei der beitragsrechtlichen Vorteilsbemessung hat sich der Gesetzgeber an einem Wirklichkeitsmaßstab oder zumindest an einem Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu orientieren. Zwar besteht keine Verpflichtung, den zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten und wahrscheinlichsten Maßstab zu wählen. Gleichwohl ist der Gesetzgeber jedoch auf einen solchen Maßstab beschränkt, der einen einigermaßen sicheren Schluss auf den Vorteil zulässt oder einen solchen wenigstens wahrscheinlich macht (vgl. BVerfGE 123, 1 <20 f.>). …

Wenn die Realität also nicht hergibt, was der Gesetzgeber – sprich unsere etablierten Parteien, allen voran die Merkel-Partei - sich vorstellt, können sie sich zukünftig der Fiktion bedienen, sind dabei nicht einmal mehr verpflichtet Vernunft, Zweckmäßigkeit oder gar Gerechtigkeit walten zu lassen.
Wäre auch irgendwie unlogisch, geht es doch nur darum, immer schön weiter von unten nach oben zu verteilen!

 ;)
(hoffe, dass ich jetzt den richtigen Smiley ausgewählt habe, bin digital nicht mehr so up to date ... )

Gruß Petra


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Mensch Leute, wann kapiert ihr es denn endlich?!
Ist doch alles ******egal, es sei erinnert an das Bruderurteil:
Zitat
RN 88 ….Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen und damit auch auf die tatsächlich überwiegende Nutzung in der Wohnung abstellen (vgl. BVerfGE 123, 1 <20 f.> und oben Rn. 70).

Und auf welcher Grundlage wir die Statistik be.........en, ist der ARD/Tagesschau und dem ZDF/heutejounal doch dann auch egal  :police:
Der dumme Fernsehkonsument lässt alles über sich ergehen und zahlt. Und das Wissen die Eichers und nutzen es schamlos aus.


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N
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Im Artikel des Schwarzwälder Boten wird auch zugegeben:
Zitat
Vor allem im Murgtal habe man sich früh umstellen müssen. Denn mit der Einführung von DVB-T sei das Tal nicht mehr versorgt gewesen.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Kann sich noch jemand daran erinnern, wie großspurig zur Zeit der Einführung von DVB-T von wegen „Überallfernsehen“ krakehlt wurde?
Wie nun zugegeben/bestätigt wird, war das schon zu jener Zeit erstunken und erlogen.
Mit DVB-T2 nun erst recht.

Betrachtet man zusätzlich das (kaum mehr vorhandene) terrestrische Verbreitungsangebot für Fernsehen in BaWü [1], bleibt für mich die Frage, ob hier, neben dem staatlichen Zwangsbeitrag für nichts mehr, auch eine staatliche Zwangssubventionierung der in diesem Bereich tätigen Industrie und des Handwerks betrieben wird
Ich denke da weniger an Industrie und Handwerk.

Wer ein eigenes Haus hat, kann sich evtl. für Satellit entscheiden – FALLS es in seinem Gebiet kein Antennenverbot gibt.
Wer eine Eigentumswohnung hat oder gar zur Miete wohnt, wird wohl sehr schnell und sehr unfreiwillig einen Kabelanschluss am Hals haben.
Und darf dann neben dem Josefspfennig auch noch für den Kabelanschluss blechen, womit sich die Kosten mindestens verdoppeln.
Und die, die gar keinen Fernseher haben, werden gleich zwei Mal für nichts über den Tisch gezogen.

Der eigentliche Profiteur ist bei jeder Senderabschaltung m. E. der Kabelanbieter, in Freudenstadt und im Murgtal ist das Unitymedia.
Wie werden sich die Herrschaften dort die Hände reiben bei jedem, der wegen Senderabschaltung zwangsverkabelt wird?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
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Wie eine schallende Ohrfeige wird sich die unqualifizierte, inkompetente wie realitätsfremde Bemerkung von Prof. Dr. Andreas L. Paulus in der mündlichen Verhandlung vom 16.05.2018 für die hier betroffenen Bürgerinnen und Bürger anfühlen, in dieser der Richter des BVerfG behauptet, Rundfunkempfangsgeräte seien doch inzwischen billig zu bekommen ("günstig in der Anschaffung").

Natürlich kann sich Herr Paulus nun kostenintensive Installationen, Material und Kabelgebühren leisten, nachdem er für seine Zweitwohnung, selbstentschieden, befreit hat.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Zahlungen einstellen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nebenbei: mit DVB-T2 wird der Empfang privater Fernsehsender kostenpflichtig, da die für HD Kohle sehen wollen. Da voraussichtlich ca. 2020 auch die SD-Ausstrahlung via Satellit beendet wird, werden dann ohne weitere Zahlungen auch nur die ÖR zur Verfügung stehen. So günstig ist es also nicht und schon gar nicht reicht die Anschaffung angeblich preiswerter Geräte. Hat sich die Mehrzahl der Bürger erst einmal an Zahlungen auch an die privaten Sender gewöhnt, wird auch da sicher an der Preisschraube gedreht werden.

M. Boettcher


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N
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Gerade finde ich noch dieses:
Die ARD ist sich nicht zu schade zu behaupten
Zitat
2019 soll DVB-T2 HD nahezu flächendeckend in Deutschland zu nutzen sein.
https://www.ard-digital.de/dvb-t2-hd

Und in diesem dollen Video behauptet die ARD, man könne mit einer Mini-Antenne draussen fernsehen
https://www.ard-digital.de/dvb-t2-empfangsgebiete/video?video_id=1456

Wie wäre es, wenn die Leute ob solch – mit Verlaub - dreckiger Lügen auch nur einen nahezu Mini-Beitrag zahlen bräuchten?


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