@seppl: es geht nicht um ein
Zimmer, das keinen Zugang hat, sondern um ein Zimmer ohne separaten Eingang. Das Zimmer kann also nicht betreten werden, ohne die Wohnung des Haupmieters zu betreten. Das ist eine klassische Situation, nämlich dass der Untermieter ein Zimmer einer Wohnung mit mehreren Zimmern mietet. Er bildet einen eigene Haushalt in der Wohnung. Gemäß §3 des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist eine Wohnung nur dann gegeben, wenn diese einen eigenen Eingang hat, also
unmittelbar von einem Treppenhaus, direkt von außen, einem Vorraum und
nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann. Wenn die Wohnung nur über einen Eingang verfügt, wie es z. B. typisch bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Fall ist, dann muss man, um sein gemietetes Zimmer zu erreichen, die Wohnung durch den Wohungseingang betreten, in der Regel den Flur der Wohnung durchqueren und die Zimmertür zu seinem gemieteten Raum öffnen.
Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sagt für diesen Fall in §3 (1), dass es sich hierbei nicht um eine Wohnung handelt, die beitragspflichtig ist. §3 regelt eindeutig den Fall der Untervermietung. Dein Ansatz zur "Gesamtschuldnerschaft" in alle Ehren, aber der greift hier nicht, weil der Untermieter gar nicht Inhaber der Wohnung und damit auch nicht Teil des Gesamtschuldners ist.
Bekanntlich muss man zur Anmeldung beim Meldeamt eine Vermieterbescheinigung/Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese muss im Falle der Untervermietung vom Hauptmieter ausgestellt werden. Siehe z. B.
https://www.promietrecht.de/Untermieter/Vermieterbescheinigung-fuer-Untermieter-ausstellen-Wohnsitz-anmelden-E2286.htmAlle Vermieter haben für die Anmeldung eines Mieters mit neuem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt eine Mitwirkungspflicht.
Das gilt auch für einen Hauptmieter, der an Untermieter Wohnraum bzw. ein Zimmer vermietet, denn in diesem Verhältnis ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Daher muss der Hauptmieter eine Bescheinigung über den Einzug für den Untermieter ausstellen, damit dieser seinen neuen Wohnsitz anmelden kann.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.