Der Staat erstattet das, hier wohl aus dem Budget des Verteidigungsministeriums, wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten musste, war es auch möglich, die Miete, eventuell gezahlte Zweitwohnungsteuer und den bisher gezahlten Rundfunkbeitrag als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, sprich mit den Einkünften zu verrechnen.
Indirekt zahlt der Staat auch einen Teil der Betriebsstättenabgabe, denn ich habe noch kein konkretes Beispiel für den vom Bundesverfassungsgericht postulierten Geldverdienst ob der Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen. Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen steht damit voll auf der Kostenseite und mindert damit den Gewinn um den Rundfunkbeitrag. Je nach Steuersatz des Unternehmens entgeht damit dem Staat der Gewinn auf den Betrag des Rundfunkbeitrages, bei einem Körperschaftssteuersatz von 25% bedeutet dies eine Subvention des Rundfunks von staatlicher Seite in Höhe von 25% der gesamten jährlichen Betriebsstättenabgabe.