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Autor Thema: Klage am Verw.-gericht gg. "Widerspr.-bescheid" aus Köln unnützer Aufwand?  (Gelesen 1444 mal)

g
  • Beiträge: 368
Der Freund eines Freundes hatte fiktiv vor 3 Jahren an den MDR einen Widerspruch geschickt.
Er hatte vorher sämtlichen Schreiben des sog. BS, der GEZ, widersprochen.

Nun hat er sich gestern mal folgende Sache angesehen:
Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28631.0.html

Der Herr Teubner klagt als erstes am Amtsgericht (AG) Aue gegen den BS.
Das AG schreibt den BS an und der BS schreibt zurück:
APRIL APRIL, wir sind ja gar nicht rechtsfähig.

Auf der einen Seite will die GEZ in rechtliche Dinge eingreifen und Bescheide erlassen.
Auf der anderen Seite sind die dann nicht rechtsfähig.

Der eigentliche Hammer:
Der Herr Teubner soll doch vor dem Verwaltungsgericht (VG) klagen.

Der gute Herr Teubner, seines Zeichens treu-deutsch und gehorsam nimmt diese Empfehlung eines Institutes, welches nichts zu sagen hat, als von höchster Ebene empfohlen, sogar ernst.
Er glaubt diesen Leuten und geht ans VG.
Dort sagt man ihm:
APRIL APRIL, wir sind ja gar nicht zuständig.***


Warum dieses Vorwort?
Der Freund des Freundes bekam diesen angeblichen Widerspruchsbescheid von der GEZ direkt aus Köln, obwohl er vorher dem MDR klar und deutlich mitgeteilt hatte, dass er die Kommunikation mit der GEZ ablehnt.

Der Knaller:
Auf der Rückseite dieses angeblichen Bescheides steht:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Etwaige Einwände sollte man am Verwaltungsgericht vorbringen.

Verwaltungsgerichte sind nach Meinung des Freundes des Freundes für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten zuständig. Der MDR ist ein Unternehmen.
Der Freund des Freundes erachtet es nicht als zwingend notwendig, zum VG zu gehen, wo man ihm dann sagen wird, dass das BVerwG in Leipzig entschieden hat, dass alles verfassungsgemäß ist und man selbst nur das letzte Glied in der Kette ist.
Da er das bereits kennt, wie das abläuft, kann er sich den unnützen Aufwand ersparen.

Somit wird er nicht dem Beispiel des Herrn Teubner folgen und den sinnbefreiten Empfehlungen der GEZ folgen.


***Edit "Bürger":
Thread muss geprüft und zu diesem Zweck vorerst geschlossen bleiben.
Der usprüngliche Thread-Betreff "Die GEZ verschickt angeblichen Widerspruchsbescheid aus Köln" war nicht aussagekräftig bzw. beschrieb nicht das im Einstiegsbeitrag beschriebene Kern-Thema und musste daher noch angepasst werden.
Wichtig: Da weder der genaue Wortlaut der Klage und somit auch nicht die genauen Anträge, noch die jeweiligen genauen Wortlaute der Urteile bekannt sind, ist es müßig, gerade daran eine "Strategie" des Rechtsweges ableiten zu wollen.
Es geht aus dem verlinkten, jedoch nicht ganz korrekt wiedergegebenen Artikel nicht hervor, dass sich das VG für "nicht zuständig" oder den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg für "unzulässig" erklärt hat!
Es ist lediglich die Rede davon, dass die (wie auch immer begründete und mglw. nicht form-/ nicht fristgerecht eingelegte) Klage als "unzulässig zurückgewiesen" wurde.
Sofern man dem Artikel Glauben schenken darf, wurde die Klage - nicht der Rechtsweg! - für "unzulässig" erklärt.
Die näheren Gründe dafür werden nicht wiedergegeben.
Das bedeutet nicht, dass sich das VG für unzuständig bzw. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg für unzulässig erklärt, denn wenn es das täte, müsste es an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges verweisen gem.
§ 17a Gerichtsverfassunsgesetz (GVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__17a.html
"(2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. Sind mehrere Gerichte zuständig, wird an das vom Kläger oder Antragsteller auszuwählende Gericht verwiesen oder, wenn die Wahl unterbleibt, an das vom Gericht bestimmte. Der Beschluß ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtsweges bindend."
Es ist im Übrigen jahrelanger Erfahrungswert aus -zig hier im Forum dokumentierten und an den Runden Tischen mitverfolgten Verfahren, dass, wenn das Amtsgericht mit einer Klage gegen Bescheide oder auch wegen verwaltungsvollstreckungsrelevanter Einwände konfrontiert wird, darin regelmäßig eine "öffentlich-rechtliche Streitigkeit" sieht, für welche der "verwaltungsgerichtliche Rechtsweg" offensteht, mithin sich also selbst nicht mit derlei Klagen befassen wird.
Wer hingegen nicht gem. der - aus verschiedenen Gründen mglw. irreführenden oder gar falschen - "Rechtsbehelfsbelehrung" der (wo genau und von wem genau auch immer erstellten) Widerspruchsbescheide beim Verwaltungsgericht form- und fristgerecht Klage einreicht - in welcher er dann natürlich seine Zweifel über dessen Zuständigkeit usw. thematisieren kann - der riskiert, dass der Widerspruchsbescheid prinzipiell erst einmal "bestandskräftig" und somit die zugrundeliegenden Bescheide "unanfechtbar" werden, was ARD-ZDF-GEZ regelmäßig dazu veranlasst, emotionslos und vergleichsweise zügig die Vollstreckung einzuleiten - und diese abzuwenden ist insbesondere bei Vollstreckung durch Amtsgericht/ Gerichtsvollzieher ein Spießrutenlauf ohne Ende.
Ebenfalls mannigfaltigst im Forum dokumentiert - mit Folgen wie Eintragung ins Schuldnerverzeichnis usw.
Wer dieses Risiko wider besseres Wissen eingeht, möge dies tun und Erfahrungen hier mitteilen, aber nicht die Forum-Kapazitäten beanspruchen, um aus etwaigem, anderenfalls vermeidbaren Schlamassel dann "herausgeholfen" zu bekommen, was ohnehin nahezu unmöglich ist.

Siehe auch wichtige Hinweise im
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 15:14 von Bürger«

 
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