Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Landgericht Gießen bestätigt Verurteilung von Ärztin Hänel, Abtreibungswerbung

Begonnen von PersonX, 12. Oktober 2018, 13:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PersonX

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abtreibungswerbung-landgericht-giessen-bestaetigt-verurteilung-von-aerztin-haenel.2e00f47a-fdc0-423f-bfcb-3fdb605fb6b2.html
Abtreibungswerbung
Landgericht Gießen bestätigt Verurteilung von Ärztin Hänel
ZitatDas Landgericht Gießen hat am Freitag die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt. Das Gericht äußerte zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots, lehnte eine Vorlage des Falls in Karlsruhe aber trotzdem ab.
Auch, wenn dieser Vorgang überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun hat offenbar das Schwächen in unserem System der Richter.
Besonders hervorzuheben ist wohl das.
ZitatDas Gericht äußerte zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots, lehnte eine Vorlage des Falls in Karlsruhe aber trotzdem ab. Indirekt forderte es eine politische Entscheidung in der Sache. Die Gerichte seien ,,in solchen Dingen überfordert". An die Adresse Hänels hieß es: ,,Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz."

In Sachen Rundfunkbeitrag scheinen die Gerichte -Richter- ebenso überfordert.
Für Kämpfer in Sachen Rundfunkbeitrag könnte eine Aussage das wie einen Ehrentitel zu tragen rein fiktiv ebenfalls fallen.
--- angemerkt wird ---
Weitere grundsätzliche Schwächen liegen vermutlich im System der Bildung, der Berichterstattung allgemein und der damit verbundenen Meinungsbildung.