Hallo Freunde des Forums,
leider konnte Person X nach intensiven Durchstöbern des Forums nichts wirklich Verwertbares finden.
Person X ist erst im laufenden gerichtl. Verfahren aufgefallen, dass die geforderte Summe im Festsetzungsbescheid falsch ist. Es liegt für den Zeitraum 01/2013- 05/2015 ein Festsetzungsbescheid vom 01.12.2015 vor, gegen den Person X fristgemäß ein Widerspruch und später Klage erhoben hat. Person X ist erst im April 2013 in die damalige Wohnung gezogen, davor hat Person X noch Zuhause gewohnt. Es wurden somit 3 Monate zu viel berechnet.
Frage wäre nun: Aufgrund des fehlerhaften Bescheides (falsche Summe) muss die LRA doch einen neuen Bescheid mit korrekter Forderung erstellen und bekannt geben? Hier könnte möglicherweise dann Verjährung eingetreten sein – oder? Wie kann Person X hier angreifen und am besten vorgehen? Person X gehen nämlich langsam die Argumente aus und ist vor kurzem ebenso mit dem Argument der vor Juni 2020 vollautomatisch erstellten, nichtigen Festsetzungsbescheide gescheitert. Die LRA verweist hier auf den Beschluss aus Baden-Württemb. (VGH BaWü 13.11.20, 2 S 213/20), bei dem ja ein Widerspruchsbescheid in der Lage ist, etwaige Formfehler zu 'heilen'.
Danke für Eure Antworten