Der Beitragsservice verwendet alle möglichen Quellen zur Datensatzerzeugung. Das können auch "private" Unternehmensverzeichnisse sein, gewerbliche Datensammler, Altdaten aus irgendwelchen Branchenverzeichnissen. Unternehmer U bekommt an seine GmbH-Adresse auch regelmäßig Post für längst nicht mehr existierende Firmen, die Vorgänger der GmbH waren oder andere Unternehmen mit unterschiedlicher Rechtsform (nicht oder nicht mehr existent) an selber Anschrift mit ähnlichen Namen.
Oft sind es betrügerische Firmen, die irgendwelche Daten abgleichen wollen und die jeweiligen Firmen gegen teuer Geld in Nutzlosverzeichnisse eintragen wollen.
Eine Firma, die nicht (mehr) existent ist, kann natürlich keine Auskunft geben...
Einzelunternehmer oder BGB-Gesellschaften mit Phantasiezusatzbezeichnungen müssen, wenn sie keine im Handelsregister eingetragenen Kaufleute sind immer ihren vollen Namen zusätzlich auf ihrem Geschäftsbriefen nennen, ebenso verhält es sich mit Eingangsrechnungen. Der Phantasiename braucht also immer zwingend die Verknüpfung mit dem Namen des Unternehmers, um den Unternehmer eindeutig identifizieren zu können.
Wenn also keine Verknüpfung als e.K. (im Handelsregister eingetragener Kaufmann) vorhanden ist, so ist diese Verbindung immer mitanzugeben, wie soll der Gerichtsvollzieher auch beim Unternehmen "Pusteblume" was pfänden können, wenn er keinen Ansprechpartner oder zu benennenden Schuldner vorweisen kann?
Insofern laufen auch Werbeschreiben eines Beitragsservice ins Leere, solange nicht jemand mit seinem Namen darauf antwortet.
Unternehmer U hat lange mit sich gehadert, die Rundfunkanstalt über die Nichtexistenz einer U...GbR aufzuklären, die seinerzeitigen Mitgesellschafter waren nich vollständig angegeben, aber außer Bettel- und Drohschreiben ist nichts weiter passiert, insofern war es richtig, gar nicht zu reagieren.