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Autor Thema: BGH 12.07.18, I ZB 86/17 - Unterlassg./Löschung Fernsehbeitrag aus Mediathek  (Gelesen 2024 mal)

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beckmannundnorda.de        28.09.2018

Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
BGH, Beschluss vom 12. Juli 2018 - I ZB 86/17 - ZPO § 890

BGH: NDR muss bei Unterlassungsverpflichtung Fernsehbeitrag aus Mediathek entfernen und Aufrufbarkeit aus Cache gängiger Suchmaschinen verhindern
Zitat
Der BGH hat entschieden, dass ein Fernsehsehnder (hier der NDR) bei bestehen einer Unterlassungsverpflichtung einen rechtswidrigen Fernsehbeitrag aus der Mediathek entfernen und die Aufrufbarkeit aus dem Cache gängiger Suchmaschinen verhindern muss. Eine Verantwortlichkeit für Upload auf anderen Videoportal durch unabhängige Dritte besteht jedoch nicht.
Zitat
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=88030&pos=8&anz=511
Weiterlesen auf :
https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/4000-BGH-NDR-muss-bei-Unterlassungsverpflichtung-Fernsehbeitrag-aus-Mediathek-entfernen-und-Aufrufbarkeit-aus-Cache-gaengiger-Suchmaschinen-verhindern-Keine-Verantwortlichkeit-fuer-Upload-auf-anderen-V.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2018, 16:11 von Bürger«

 
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