Der Richter am Bundesverfassungsgericht Paulus hat recht: Man kann sich in der Tat ein Rundfunkempfangsgerät besorgen. Wenn diese Möglichkeit des sich Beschaffenkönnens ausreicht, eine Steuer auf wohnen zu verabschieden [...]
[...] dann reicht auch die Möglichkeit des Entsorgens von Rundfunkgeräten aus, um keinen "Rundfunkbeitrag" zu bezahlen!
Vorsicht - spitzfindige Personen K
* könnten in ihrem grenzenlosen Sarkasmus meinen:
Nach der
Gerätebeschaffungsmöglichkeitsabgabe ist
vor der
Geräteentsorgungsmöglichkeitsabgabe *Der Buchstabe "K" ist rein zufällig gewählt und stellt keinerlei Bezug zu real existierenden Personen dar - insbesondere auch nicht zu den Gebrüdern Paul und Ferdinand Kirchhof Damit verbunden die Bitte, hier wieder zurückzukehren zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Leben ohne Rundfunkgebühren: Muss das sein? Von Hubertus Gersdorf (Abo)
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel und dessen Argumenationen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.