Nach unten Skip to main content

Autor Thema: EU-Verwaltungsportal: Bürger müssen Behörden Auskünfte nur noch einmal geben  (Gelesen 1910 mal)

P
  • Beiträge: 4.009
heise, 28.09.2018
EU-Verwaltungsportal:
Bürger müssen Behörden Auskünfte nur noch einmal geben

Der EU-Rat hat eine Verordnung angenommen, laut der ein "zentrales digitales Zugangstor" zu E-Government-Diensten eingerichtet werden soll.
von Stefan Krempl

Zitat
[...] Über das seit Mitte 2017 geplante digitale Zugangstor sollen Bürger und Unternehmen einfacher grenzüberschreitend auf E-Government-Dienste der Ämter in der gesamten EU zugreifen können. Einige "grundlegende Verwaltungsangebote", die in einem Mitgliedsland verfügbar sind, werden dabei künftig auch von Personen und Firmen anderer EU-Länder direkt nutzbar sein. [...]

weiterlesen unter
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Verwaltungsportal-Buerger-muessen-Behoerden-Auskuenfte-nur-noch-einmal-geben-4178216.html

Das eröffnet ganz neue Wege, wie es scheint.


Edit "Bürger":
Link-Informationen mussten ergänzt werden. Bitte unbedingt immer die Forum-Regeln zur Zitierung/ Verlinkung beachten und die erforderlichen Informationen (Verfasser, Titel, Datum usw.) angeben.
Das Forum und dessen Moderatoren sind hier auf die eigenverantwortliche Unterstützung aller Mitglieder angeweisen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2018, 21:54 von Bürger«

  • Beiträge: 7.376
Mich stört jetzt hier daran, dass die Verordnung selbst weder benannt, noch zu ihr verlinkt wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2018, 21:53 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben