Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat am 13.9. ein
Grundsatzurteil zu staatlicher Überwachung erlassen. Das Urteil
verbietet die Massenüberwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ. Es dürfte aber auch Auswirkungen auf die Überwachung durch den Verfassungsschutz hierzulande haben.
Das Urteil ist im Original nur in Englisch hier zu lesen:
EGMR, Urteil vom 13. September 2018, Big Brother Watch and others v. The United KingdomECLI:CE:ECHR:2018:0913JUD005817013
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-186048Der Verfassungsschutz steht momentan im Blickpunkt "unserer Qualitätsmedien", allerdings nicht aufgrund dieses Paukenschlag-Urteils.
Eine Bewertung des Urteils von
Peter Schaar, Ex-Bundesbeauftragter für Datenschutz, bei heise online:
heise, 21.09.2018
Analyse von Peter Schaar:
Ein Urteil zum Ende der Massenüberwachung?Vergangene Woche hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die britische Massenüberwachung deutlich gerügt. Was das bedeutet, analysiert Peter Schaar.von Martin Holland
weiterlesen unter
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-von-Peter-Schaar-Ein-Urteil-zum-Ende-der-Massenueberwachung-4168746.htmlFrage:
Hat das Urteil Auswirkungen auf die Daten-Sammelwut des Beitragsservice?
Wenn ja, warum und welche Auswirkungen?Anmerkung/ Meinung:
Einerseits handelt das Urteil von einem anderen Sachverhalt, der Überwachung von Kommunikation. Andererseits ist auch die Sammlung aller Einwohnerdaten eine Form von Überwachung, weil so u.a. festgestellt wird, wer mit wem wohnt.
Die Sammlung und Auswertung dieser Daten ist ein Eingriff in Art. 8 EMRK und daher nur unter spezifischen Voraussetzungen möglich:
Erforderlichkeit, Einhalten eines bestimmten Verfahrens, gerichtliche Kontrolle, Zugangsbeschränkung, etc.