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Autor Thema: Stadt K - Abweisung Widerspruch gg. Vollstreckungsankündigung Erfahrungsbericht  (Gelesen 39832 mal)

P
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So eine Sauerei! So etwas schreit nach Ra..*e. Würde ich denen mit ausreichend Abstand im warsten Sinne des Wortes heimzahlen. Übers Wahlkreuzchen + etwas einbehalten. Jedenfalls würde ich mir so etwas das ganze Leben merken und sehr nachtragend sein.

LG Peli


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Weitermachen bis zum bitteren Ende, irgendwann steigt jeder mal aus, wir sind schließlich viele. :)


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Q
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Weitermachen bis zum bitteren Ende, irgendwann steigt jeder mal aus, wir sind schließlich viele. :)


Seit dem die nicht ganz fiktive GEZ Nachfolgerorganisation BS den ersten Teil der fiktiven offenen Forderungen per Pfändung & Durchsuchungsbeschluss abgepresst hätte, wäre es erstmal seitdem ruhig geworden - Laufende fiktive neue Feststellungsbescheide, fiktive neue Widersprüche seitens Person N sind seitdem ins Land gezogen, aber keine fiktive ablehnende Widerspruchs"bescheide" einer fiktiven Landesrundfunkanstalt sind mehr seitdem eingegangen ... der laufende fiktive Betrieb des fiktiven nationalen Rundfunks ist ja nun vorerst durch das BGH Urteil bis aufs weitere gesichert.

Aber wie gesagt, die Sache wird sich wohl oder übel in gleicher oder abgewandelter Form wiederholen, sollte man wieder fiktiv Geld für den Weiterbetrieb des Rundfunks benötigen.

Schöne vorweihnachtliche Grüsse aus der fiktiven Stadt K am Rhein


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