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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Nachweis des Zweitwohnsitzes gegenüber ARD, ZDF & Co.  (Gelesen 1881 mal)

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SACHSISCHE STAATSKANZLEI
Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Feiks (DlE LINKE)
Drs.-Nr.: 6114495
Dresden 5.09.2018

Thema:
Nachweis des Zweitwohnsitzes gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zitat
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt

"Eine Meldebescheinigung soll man in Zukunft brauchen, um den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung nicht mehr bezahlen zu müssen. Für diese muss man aktuell 8,20 Euro bezahlen. Allerdings kann man dies auch auf anderem Wege nachweisen: durch den Zweitwohnungssteuerbescheid. Diesen erhält man durch die Zahlung der Zweitwohnungssteuer."

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass es für den Nach- weis des Zweitwohnsitzes auch ausreicht,.den Zweitwohnungssteuer- bescheid bzw. den Auszug der aktuellen Uberweisung der Zweitwoh- nungssteuer zu übermitteln, um für diesen Wohnsitz keinen Rundfunk- beitrag bezahlen zu müssen?

Von einer Beantwortung wird abgesehen.
Begründung: Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den ,,Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Willensbildung zur Frage, wie der Nachweis des Zweitwohnsitzes erbracht werden soll, innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen ist. Wie die Vorgaben der Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag vom 18. Juli 2018 konkret umgesetzt werden, wird im Länderkreis zu erarbeiten sein. Das Bundesverfas- sungsgericht hat hierfür eine Frist bis 30. Juni 2020 gesetzt. Ein Diskussionsgegen- stand wird dabei auch die Frage der Nachweiserbringung für den Zweitwohnsitz sein.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schenk

Download Originaldokument (pdf, ~100kb)
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/14495.pdf

Alternativ-Download im Anhang


Weitere Threads zum Thema u.a. unter
Rundfunkgebühr: (Zweitwohnungs-)Befreiung kostet andere Gebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28480.0.html


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mb1

  • Beiträge: 285
Ein Zweitwohnungsteuerbescheid ist kein tauglicher Nachweis für einen Zweitwohnsitz!
Selbst wenn man in der beschiedenen Wohnung nicht wohnt oder gemeldet ist, ist eine Zweitwohnungsteuererklärung nötig (gerade erst hier in München alles durchgekaut).


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 886
Mal ganz abgesehen davon, dass ich von der Zweitwohnsteuer - wie vermutlich recht viele - befreit bin, da ich die allein für die Arbeit benötige. Pendelnde Verheiratete sind vom BVerfG von der Zweitwohnsteuer befreit worden. Darum habe ich nie einen waschechten Bescheid gesehen. Nur "Infoschreiben" was ich hinschicken muss, um befreit zu werden.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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