fragdenstaat.de, 07.09.2018
Landtag Rheinland-Pfalz muss uns Gutachten herausgeben Von Arne Semsrott
Nach dem Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz unanfechtbar beschlossen: Der Landtag muss auf Anfrage Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben. Damit gewinnen wir einen Rechtsstreit, der sich über zwei Jahre hinzog.
In unserer Klage ging es beispielhaft um ein Gutachten zu Livestream-Übertragungen, das wir 2016 angefragt hatten. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt, dass der Landtag in Rheinland-Pfalz wie auch der Bundestag seine Gutachten herausgeben muss. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags musste vor zwei Jahren nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht und unserer Informationsfreiheits-Kampagne all seine Gutachten online veröffentlichen. Sollte der Landtag in Rheinland-Pfalz jetzt nicht von sich aus alle Gutachten veröffentlichen, werden wir sie im Rahmen einer ähnlichen Kampagne gesammelt anfragen.
Jahrelang gemauert
Der Landtag in Mainz (Anm.: Es grüßt u.a. Frau Ministerpräsidentin Marie Luise "Malu" Dreyer, zugleich Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Vorsitzende des Verwaltungsrats des ZDF) versuchte in den vergangenen Jahren, Transparenz um jeden Preis zu verhindern. Um Anfragen nach einzelnen Gutachten zu verhindern, ließ er die Titel seiner Gutachten aus der deutschlandweiten Gutachten-Datenbank löschen, die vom nordrhein-westfälischen Landtag gepflegt wird. […]
Weiterlesen auf: https://fragdenstaat.de/blog/2018/klage-gewonnen-landtag-rlp/Link zu den nun veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Diensteshttps://www.landtag.rlp.de/Dokumente/Gutachten/u.a. das Gutachten:
Rechtliche Prüfung des Entwurfs eines novellierten Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR) vom 17.01.2013
https://www.landtag.rlp.de/Dokumente/Gutachten/binarywriterservlet?imgUid=adb100dd-2e55-61b5-7122-92086d35f8f4&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111Anmerkung: Angesicht dieses Gutachtens, wäre es durchaus interessant in Erfahrung zu bringen, wer genau dieses verfasst hatte bzw. aus welchen Wissenschaftlern der wiss. Dienst des Landtages RLP zusammengesetzt ist/war.
Allen Gutachten gemeinsam:
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sind parlamentsinterne Stellungnahmen, die nicht für die öffentliche Diskussion außerhalb des Landtags bestimmt sind. Eine auch nur auszugsweise Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der Zustimmung des Direktors beim Landtag.
Link zur Anfrage "Gutachten zu Live-Stream-Übertragungen von Ausschusssitzungen"https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-live-stream-ubertragungen-von-ausschusssitzungen/#nachricht-52695