Autor: 26. August 2018, 11:19
Büro gegen Altersdiskriminierung, 18.07.2018
Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter sagen: O.K.[…]
FRAGE: Überrascht Sie dieses Urteil?? Nein? Da sind sie nicht allein! Es braucht halt immer zwei Stützstrümpfe. Richter und Journaille. Die einen legen das das Grundgesetz nach dem Gusto aus, das den Herrschenden gerade in den Kram passt, und die anderen rechtfertigen das. "Beim Rundfunkbeitrag liegt der Vorteil in der Möglichkeit, den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf den Nutungswillen kommt es nicht an"!! Was für eine perfide Begründung für eine verkappte Rundfunksteuer! […]
Weiterlesen auf:http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=9324Danke an User guggstdu für den Hinweis.
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»Letzte Änderung: 26. August 2018, 14:02 von DumbTV«