Nein, juristisch war das Urteil des BVerfG nicht zu erwarten, im Gegenteil. Es kommt dennoch nicht unerwartet. Ich habe immer wieder betont, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag passieren lassen würde, selbst wenn jeder Satz im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig wäre. Diese Ansicht speist sich vor allem aus der staatserhaltenden Funktion von Gerichten im Allgemeinen und des Bundesverfassungsgerichts im Besonderen. Die Hoffnung, das BVerG würde Ungerechtigkeiten der Politik korrigieren, wirkt angesichts diverser vor allem politischer Entscheidungen geradezu rührend naiv. Diese politischen Entscheidungen reichen von der Fristenlösung über die Dauer des Ersatzdienstes bis hin zur Vorratsdatenspeicherung. Gerade bezüglich des ÖR-Rundfunks ist das BVerfG nun vor allem Teil des Problems und hat mit der undefinierten Grundversorgung bereits zuvor Tür und Tor für die nahezu grenzenlose Ausweitung der ÖR-Sender gesorgt. Es war daher zu erwarten, dass das BVerfG zwar das eine oder andere Haar in der Beitragssuppe suchen und finden würde, jedoch den Anspruch der Anstalten auf eine angemessene Finanzierung bestätigen würde, völlig egal, wie die konkret aussieht. Dass nun das gesamte Abgabesystem auf reine Möglichkeiten der Nutzung gestützt werden könnte, ist mehr als ein Kollateralschaden. Es legt letztlich die Hand an die Wurzeln der hiesigen Demokratiesimulation.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.