Bafög-Empfänger sind von den Rundfunkgebühren befreit, Studienkredit-Empfänger nicht. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und so die Klage einer Studentin abgewiesen.Studenten, die ihren Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanzieren, müssen anders als Bafög-Empfänger Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit scheiterte eine Studentin aus Gießen mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall. (Az.: BVerwG sechs C 34.10 - Urteil vom 12. Oktober 2011)
12.10.2011, 18:06 Uhr
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