Da aus der lapidaren Formulierung
Aufhebungs- und Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid vom [...] wird hiermit aufgehoben.
Nachfolgend erhalten Sie [...]
keinerlei Gründe für die Aufhebung hervorgehen, man aber wohl einen
Rechtsanspruch auf die Begründung hat, denn es muss ja
für einen selbst (z.B. im Zuge weiterer Rechtsmittel) und im Zweifel
auch für Dritte nachvollziehbar/ prüfbar sein, könnte/ sollte man die
Begründung für die Aufhebung nachfordern.
"Verwaltungshandeln" ist zu begründen - sonst läuft es Gefahr, willkürlich zu werden.
Und es kann und darf auch nicht sein, die tatsächlichen
Gründe für die Aufhebung mittels "Erledigterklärung" eines Klageverfahrens zu
verschleiern/ vertuschen/ verheimlichen/ unter Verschluss zu halten.
Es müssen also - da
gerichtliche Entscheidung so gesehen
vereitelt wurde - die Gründe für die Aufhebung anderweitig errungen bzw. erzwungen werden.
Da diese Begründung mglw. nicht binnen der Rechtsmittelfrist oder ohne Druck vielleicht auch nie erfolgen würde, müsste überlegt werden, ob - so bizarr das auch klingen mag - binnen der Widerspruchsfrist
gegen die Aufhebung (und Neufestsetzung) Widerspruch eingelegt werden sollte, mit der Aufforderung, die
Aufhebung ausführlich zu begründen, da diese Begründung Voraussetzung für die Begründung der weiteren eigenen Rechtsmittel ist - auch gegen die neuerliche (nicht "vollautomatisierte") Festsetzung.
Was dann mit der "erledigten" Klage passiert, ist erst mal unklar.
Vermutlich sollte der Widerspruch gegen den "Aufhebungsbescheid" erst
nach offizieller gerichtlicher Erledigung aber noch
vor Ende der Widerspruchsfrist erfolgen. Fraglich ist, ob das seitens Gericht so "passend" gemacht wird.
Evtl. muss auch die
Rechtsaufsicht, d.h. die
Staatskanzlei, eingeschaltet werden, falls sich der HR "sperren" sollte.
Jedenfalls ist die Mutmaßung, dass die Aufhebung aufgrund der "vollautomatisierten Erstellung" des Bescheides erfolgte, zwar vielleicht naheliegend, aber (leider) nicht wirklich gesichert, solange dies nicht als tatsächlicher Grund angegeben wird. Das wollen ARD-ZDF-GEZ ja offensichtlich auf Gedeih und Verderb vermeiden.
Diese Vermeidungstaktik gilt es zu brechen!Der Thread-Betreff ist insofern vorläufig auch (noch) mit etwas Vorsicht zu genießen.
So oder so ähnlich erst mal ein paar "bizarre" Gedanken...