Autor: 03. August 2018, 13:27
Medienkorrespondenz, 03.08.2018
Medienhaus Lensing vs. Stadt Dortmund:
Welches Gericht ist zuständig?Beim Rechtsstreit um die Presseähnlichkeit des Internet-Angebots der Stadt Dortmund ist derzeit unklar, welches Gericht für den Prozess zuständig ist. Das Medienhaus Lensing, das in Dortmund die Tageszeitung „Ruhr Nachrichten“ herausgibt und deren Internet-Angebot produziert, hatte im Sommer 2017 seine Klage gegen die Stadt beim Landgericht Dortmund eingereicht. Das Gericht entschied am 26. Juni 2018, das Verfahren an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu verweisen (Az.: 3 O 262/17). Gegen diesen Beschluss des Landgerichts wiederum hat das Medienhaus Lensing umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingelegt. […]
Das Medienhaus Lensing ist der Auffassung, dass der Rechtsstreit in einem zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht geführt werden muss. Das Unternehmen verwies gegenüber der MK darauf, dass die Print- und Internet-Angebote des Verlags mit dem von der Stadt betriebenen Online-Portal dortmund.de „sowohl auf dem Leser- und Nutzermarkt als auch auf dem Werbemarkt in unmittelbarem wirtschaftlichen Wettbewerb“ stünden. Es handle sich also um eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit, für die „funktional die Zivil- und nicht die Verwaltungsgerichte zuständig“ seien. […]
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»Letzte Änderung: 03. August 2018, 13:37 von Bürger«