BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.htmlRN 80:
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen.
Fakten kann man aus jedem Hut zaubern.
Meinungen kann man ignorieren.
Inhalte kann man verdrehen.
Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt.
Ständig lese nur "ich muss".
Nein muss ich nicht!
Sterben muss ich irgendwann, sonst muss ich gar nichts!
Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen ...
Wer soll denn das noch glauben, ich lach mich gleich kaputt
Wo soll das nur alles enden?
Ach so natürlich ich vergass im neuen Medienstaatsvertrag.