Autor: 28. Juli 2018, 09:01
Medienkorrespondenz, 27.07.2018
Reaktionen zum Rundfunkbeitragsurteil des Bundesverfassungsgerichts[…] Bernhard Wietschorke, auf dessen Verfassungsbeschwerde hin das oberste deutsche Gericht die Zahlung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen als grundgesetzwidrig eingestuft hatte, zeigte sich nach dem Urteil jedoch nicht zufrieden. So würden weiterhin Alleinlebende benachteiligt, weil sie ebenso wie Mehr-Personen-Haushalte den vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro bezahlen müssten, erklärte Wietschorke. Das Autoverleihunternehmen Sixt wollte sich zunächst nicht näher äußern, nachdem seine Verfassungsbeschwerde vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen wurde. Sixt hält die Regelung zur Erhebung des Rundfunkbeitrags für Firmen mit vielen Filialen und Kraftfahrzeugen für verfassungswidrig.
Wilhelm: Wachsende Bedeutung des öffentlichen Rundfunks
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Dreyer: Starker öffentlicher Rundfunk nötig
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Sächsischer Medienminister Schenk: Ansporn für Reformen
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Privatmedienverband VAUNET: Rechtliche Klarheit geschaffen
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