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Autor Thema: Der Rundfunkbeitrag – alles für die Rundfunkanstalten? / JuWissBlog Nr. 72/2018  (Gelesen 4881 mal)

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juwiss.de (Blog), 01.08.2018

Der Rundfunkbeitrag – alles für die Rundfunkanstalten?

Kritik an der Einordnung sonstiger beitragsfinanzierter Aufgaben durch das BVerfG

von THOMAS WIERNY

Zitat
Nachdem Frederik Ferreau hier bereits eine erste Analyse** der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag vorgelegt hat, wird nunmehr ein Detail der Finanzierung der Medienlandschaft in Deutschland unter die Lupe genommen, dem sonst eher weniger Aufmerksamkeit zukommt. Es geht um das Geld der Landesmedienanstalten.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat – wie zu erwarten, wenn es um etwas so Polarisierendes wie den Rundfunkbeitrag geht – mediale Aufmerksamkeit erzeugt. Und das obwohl die Entscheidung allenfalls für Medienrechtler, die sich zuvor recht einig waren, dass sich im Bereich der Beitragspflicht für Gewerbetreibende etwas tun, ansonsten aber wohl alles „irgendwie durchgewunken“ würde, überraschend kam. Ernsthaft dürften jedenfalls auch die „GEZ-Verweigerer“ nicht mit einem grundsätzlichen Erfolg gerechnet haben – wobei man bei dem in diesen Kreisen üblichen Grad an Realitätsverweigerung alles für möglich halten muss. […]

Das Bundesverfassungsgericht geht wie hier erläutert davon aus, dass die individuelle Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, die Erhebung des Beitrags verfassungsrechtlich rechtfertigt. Somit mussten im Urteil also auch alle Verwendungszwecke, die außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen, diesem Vorteil zugeordnet werden (Rn. 83 f.).

7.824.000.000 € (2017) – wofür genau?
[…]
Wer dient hier eigentlich wem?
[…]
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.juwiss.de/72-2018/

siehe auch:
** Das Urteil zum Rundfunkbeitrag - (fast) das Ende einer unendlichen  Geschichte
Von Dr. Frederik Ferreau (Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Köln, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28252.msg177877.html#msg177877


Weitere Artikel und Links zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 siehe u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2019, 23:29 von Bürger«
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Zitat
Ernsthaft dürften jedenfalls auch die „GEZ-Verweigerer“ nicht mit einem grundsätzlichen Erfolg gerechnet haben – wobei man bei dem in diesen Kreisen üblichen Grad an Realitätsverweigerung alles für möglich halten muss.
Nein,  es sehen einige dieser  „GEZ-Verweigerer“ die Realität sehr genau. Ja, sie sind enttäuscht über die Art, wie das BVerfG über den Rundfunkbeitrag geurteilt hat, nämlich über eine ausgesprochen unbrillante Urteilsbegründung und über die dort enthaltenen irregeleiteten Sachlogiken. Fachkritik gibt es mittlerweile reichlich.

Vermutlich aber auch ein verschwiemelter Versuch, die  „GEZ-Verweigerer“ in eine rechte Ecke zu stellen. "Realitätsverweigerung" wird mittlerweile als Codewort benutzt, um die in dieser Ecke befindlichen Subjekte zu kennzeichnen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Autor dürfte einen gewissen Grad an Realitätsverweigerung inne haben, denn sonst hätte ihn ein Blick nach Österreich oder nach Dänemark gelehrt, was bereits heute Realität ist und was diese „GEZ-Verweigerer“ anzustreben wünschen.  ::)


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ach, in dem konkreten Punkt vermutlich schlicht ein Zuviel der "Ehre" für den Verfasser des Artikels...

Zitat
Ernsthaft dürften jedenfalls auch die „GEZ-Verweigerer“ nicht mit einem grundsätzlichen Erfolg gerechnet haben – wobei man bei dem in diesen Kreisen üblichen Grad an Realitätsverweigerung alles für möglich halten muss.
...
Vermutlich aber auch ein verschwiemelter Versuch, die  „GEZ-Verweigerer“ in eine rechte Ecke zu stellen. "Realitätsverweigerung" wird mittlerweile als Codewort benutzt, um die in dieser Ecke befindlichen Subjekte zu kennzeichnen.
...

...würde ein fiktiver Besucher dazu sagen. Vermutlich obendrein auch noch ziemlich jung an Jahren, hat der Verfasser gewiss nur das wiedergegeben, was von "interessierter Seite" ja seit Jahr & Tag als wirkungsmächtige Propaganda verkündet wird - und was bei weit mehr (& tatsächlich ansonsten aufgeklärten) Leuten dumpf noch immer als billigstmögliches "Erklärungsmuster" im Kopf herumwabert, als man glaubt - vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk und der ihm verbündeten Faktion der Printmedien wohlgefällig frei Haus geliefert & (er muss es ja  nicht nachprüfen) vom Durchschnittsrezipienten nur allzu dankbar angenommen.  Ist ja angeblich gegen Rechts gerichtet - und dann kann das vermittelte Bild auch nur gut und richtig sein :->>. Und hinsichtlich des Glaubens an die tatsächlich nicht vhd. Erfolgsaussichten hat der Autor ja sogar Recht - aber natürlich nur da.

Abseits von Schelte - zumal auf dem Hintergrund der Annahme vorsätzlichen Versuchs - wäre es bestimmt zielführender, den Verfasser einmal allein mit den Beschwerdeführern der 4 sogenannten Leitverfahren zu konfrontieren bzw. ihn - einstweilen stv. für viele andere - mal zu fragen, ob er die denn überhaupt kenne? Der weiß nämlich garantiert nicht, wer die oder jede/r andere sind, die sich gegen den "Rundfunkbeitrag" wenden, und die genauen Gründe (abseits dessen, dass das eben "Rechte" sind) schon gar nicht.

Und auch darüber hinaus - Stichwort "Realitätsverweigerung", was den Blick auf's Ausland betrifft - darf man gewöhnliche Juristen auch schlicht nicht überschätzen. Die Bescheinigung von "Realitätsverweigerung" würde bedeuten, dass der Betreffende auch anders könnte, wenn er wollte. Doch ist das gesagt? Für typische Juristen ist die Erde noch immer eine Scheibe mit einzig der hiesigen nationalen Rechtslehre als dem Boden, auf dem sie stehen - & woran sieht man das seit Jahr und Tag besser als an den 99 % der Urteile zum "Rundfunkbeitrag"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2019, 20:25 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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