Danke für das Interview, und danke für den Aufwand, vielen dank an RA Bölck für seinen Einsatz.
Er spricht es ja konkret an - und äußert sich für einene Beteiligten erstaunlich direkt. Normalerweise ist man da diplomatischer und es muss mehr zwischen den Zeilen gelesen werden.
Im Urteil wird auf die Kritkpunkte der Kläger kaum bis garnicht eingegangen, ausser die der Firma Sixt, die ja dann sehr hahnebüchern (Aussage: Der Kunde des Mietautos hat einen Mehrwert durch den ÖRR - im Grunde behauptet das BVerfG der Kunde würde das Auto mieten weil er damit auch Rundfunk empfangen kann...wenn mir das einer zugedröhnt in der Techno Disko sagt erzähl ich ihm das er einen ganz schönen Film fährt) zurückgewiesen wurde.
Warum das BVerfG die Klageschrift komplett ignoriert hat und dagegen ins schwadronieren gekommen ist, v.a. der jetzt schon legendäre Satz
Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen
- das kann nur eines Beantworten:
Nämlich das der logischen Argumentation der Kläger nicht beizukommen war, also musste eine pauschalisierende Antwort zur Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags her.
Die Anwälte Bölck und Co. sowie die Kläger haben hervorragende Arbeit geleistet und das BVerfG zu einem Urteil voller Wiedersprüche gezwungen.
Man betrachte z.b. die Aussagen zur Ungleichbehandlung von Ein- vs. Mehrpersonenhaushalten, die Befreiung von Zweitwohnungen - bei denen dann plötzlich eine Person mit 2 Wohnsitzen nicht mehr zahlen muss, gleichzeitig werden aber Kunden von Sixt u.a. doppelt belastet, wenn sie den schon eine Wohnung in Dtl. haben. Das vermutlich jeder Kunde von Sixt bereits "Empfangsgeräte" besitzt (Smartphone, Laptop, Tablet, etc.) wird geflissentlich übersehen, der Kunde braucht das Autoradio garnicht um Rundfunk zu empfangen, er kann es bereits.
Das gleiche gilt übrigens für Angestellte und die Betriebe - GEZ zahlen für einen Betrieb oder eine Schule oder oder, obwohl jeder Angestellte/Schüler etc. via die Wohnung bereits zahlt...
Es gibt auch keine Daten über die Rundfunknutzung ausserhalb der Wohnung - wie auch, Mediacontrol misst ja nur in Wohnungen.
Die Logik ist so hirnrissig, das ich schon beim drüber Schreiben Kopfweh bekomme.
Eine weiter Sache ist, das es keine Daten gibt wieviele v.a. Ausländer den Beitrag für die selbe Wohnung zweimal bezahlen. Man denke an eine WG von Arbeitern aus dem EU Ausland, da bekommt jeder einen Brief der offiziell aussieht und wie eine Rechnung ist mit Zahlschein - da werden wohl einige Zahlen.