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Autor Thema: Massengeschmack-TV: RUNDFUNKBEITRAG - Entschied Karlsruhe politisch?  (Gelesen 7387 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Quelle: Massengeschmack-TV 21.07.2018

Massengeschmack-TV:
RUNDFUNKBEITRAG - Entschied Karlsruhe politisch?

Interview mit RA Thorsten Bölck (Prozessbevollmächtigter des Leitverfahrens 1 BvR 1675/16)

Zitat
Rechtsanwalt Thorsten Bölck findet harte Worte bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.

Video ~14.09min
https://youtu.be/hmi5j1r07sI


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Rechtsanwalt Thorsten Bölck
.... https://www.youtube.com/watch?reload=9&v=hmi5j1r07sI

Prima, ab ca. 9. Min., gibt Rechtsanwalt Herr Bölck
Auskunft über den Weg zum EGMR.

Wird wohl nicht einfach.
Denke mal, dass ich aber sicher für alle hier sprechen kann,
dass wir hier sicher, so gut wir können, das alle mit unterstützen würden!
( Vielleicht gibt uns ja sein Mandant, unser Mitstreiter Maxkraft24, hier auch bald Bescheid,
ob schon etwas für den EGMR Straßburg geplant oder angelaufen ist.)

Massengeschmack-TV geht auch noch kurz auf die Seite https://rundfunkbeitragsfrei.de/ ein.
Das ist mir gerade auch neu. Sieht aber ganz interessant aus.

Vom Team Ra. Bölck / Maxkraft24 also schon mal ermunternde Neuigkeiten!
Dann geht es möglicherweise doch schon, vielleicht bald (?), weiter.

Markus


Edit "Markus KA":
Hierzu auch ein passender Beitrag:

Welcher der Kläger reicht formell Klage am EuGH ein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28161.msg177259.html#msg177259


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 00:43 von Bürger«

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  • Cry for Justice
Massengeschmack-TV geht auch noch kurz auf die Seite https://rundfunkbeitragsfrei.de/ ein.
Das ist mir gerade auch neu. Sieht aber ganz interessant aus.
In der Tat interessant, insofern RA Bölck im Impressum dieser Website als Initiator erscheint und somit über den Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit hinaus sich wohl auch privat aktiv mit diesem Thema beschäftigt. Wäre also somit der Idealfall für ein Weiterkommen in gemeinsamer Sache.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 00:42 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hier bestätigt auch Bölck das Bruder-Urteil als eindeutige Fortsetzung des Gutachten seines Bruders.

"Im Namen des Bruders...."


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Erst einmal vielen Dank an RA Bölck und seinem Mandanten für die Bemühungen. Seine Klageschriften zu lesen, sind für mich immer eine Freude. Ich hoffe da folgen noch weitere.
Man sollte natürlich fairerweise erwähnen, nicht alleine Herr Kirchhof hat das Urteil gefällt. Es handelt sich hier um einen Totalausfall von mehreren Verantwortlichen und Instanzen. Dass nun vom "Bruder-Urteil" gesprochen wird, hat sich Karlsruhe selber eingehandelt. Man hätte ja mal die Vernunft walten lassen können.
Mit dem Hintergrund, dass Karlsruhe auf die Argumente von RA Bölck nicht wirklich eingegangen ist, bedarf es auch einer Neubewertung, warum der zweite Verhandlungstag nicht stattgefunden hat.

Von seinem Verein wusste ich leider bislang nichts, etwas schade. Meine finanzielle Unterstützung hat der Verein absofort sicher. Hoffentlich schließen sich einige meinem Beispiel an, so dass der Verein seine PR-Arbeit intensivieren kann.
Vielleicht wäre es auch möglich hier im Forum auf den Verein dauerhaft zu linken.***


***Edit "Bürger: Siehe zum Verein nunmehr u.a. unter
Verein "rundfunkbeitragsfrei.de" > Was ist Eure Meinung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28218.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 18:55 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

F
  • Beiträge: 102
Ich habe den Nachdenkseiten eine E-Mail mit dem Hinweis auf den Verein geschickt. Vielleicht veröffentlichen die es ja

Zitat
Liebe Leute von Nachdenkseiten,

ich möchte an dieser Stelle einfach mal auf einen Verein aufmerksam machen, der sich gegen die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wendet:

Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften e.V.

....Derzeit sehen wir unseren dringlichsten Auftrag darin, den Menschen bewusst zu machen, wie mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder und dem Rundfunkbeitrag als solchem unsere Grundrechte wie z.B. unsere allgemeine Handlungsfreiheit (Pflicht zur Zahlung) und unser allgemeines Gleichheitsrecht (Unterstellung der Rundfunknutzung in allen Haushalten = unzulässige Gleichbehandlung von Ungleichem wie z.B Haushalte mit und ohne Rundfunkempfangsgerät) einschränkt wird, weil der Schutz unserer Daten fast gänzlich verloren geht, in dem z.B. jeder Wohnungsumzug nach Neuanmeldung einer Wohnung von der Meldebehörde der jeweiligen Landesrundfunkanstalt mitgeteilt wird. Dieses ist wie eine lebenslange "Verfolgung" durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzusehen. Es gibt kein Entkommen.

...

Quelle: https://rundfunkbeitragsfrei.de/index.php

Der 2. Vorsitzende RA Thorsten Bölck ist Vertreter eines der Kläger, der jüngst vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiteren Verfassungsbeschwerde.

Auf https://www.youtube.com/watch?v=hmi5j1r07sI&feature=youtu.be

gibt Herr Bölck eine erste Einschätzung zu dem politisch motivierten Gefälligkeits-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab, wobei er durchaus harte, aber klare Worte findet.

Gruß Petra


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Kann man machen, mit so einem Verein, aber - so findet ein fiktiver Besucher, dürfte angesichts des Verlaufes der Geschichte wie der jüngsten Verläufe doch eines überdeutlich geworden sein: Das kann nur eine Hilfe in dem Sinn sein, dass Organisation an sich notwendig ist, um überhaupt etwas erreichen zu können*).

Die angekündigte Öffentlichkeitsarbeit dürfte tatsächlich von größter Bedeutung sein, aber die weiter genannte Zielrichtung, nun ausgerechnet die Politiker (der Parteienoligarchie) adressieren zu wollen - genau die Herrschaften sind doch verantwortlich, & es kann doch wohl kaum davon ausgegangen werden, dass ausgerechnet diese in der Sache nun noch weitergehender Aufklärung bedürften! - sollte klarmachen, dass solch' ein Verein niemals die handfeste politische Auseinandersetzung ersetzen kann. Dies insbesondere angesichts der mttlw. klaren Tatsache, dass offenbar die deutsche unabhängige® Gerichtsbarkeit zu 99% ein wesentliches Element des Machtkartells bildet, von dem bislang noch immer gehofft worden war, es bestehe "nur" aus der etablierten Politik und dem ÖRR mit seinen Funktionären.

Diese handfeste Auseinandersetzung manifestierte sich darin, dass die Abzocker & deren HiWis in den Stadtverwaltungen / Gerichten (die Herren Richter können aber ebensogut lieber Golf spielen gehen oder ins Bordell, den Damen dort fällt bestimmt auch was ein) der Anstaltsprotektorate (aka sg. Bundesländer) mit so vielen Zahlungsverweigerern konfrontiert sind, dass sie an der Arbeit ersticken. Erst dann hätte so ein Verein etwas zu sagen, wo die Damen und Herren Politker hinzuhören sich veranlasst sehen könnten*).

*) Eines sollte man sich dabei immer vor Augen halten: Auch wenn Herr Boelck deutliche Worte zum bislang in den "Karlsruher Festspielen" gegipfelten Machenschaften i. S. "Rundfunkbeitrag" gefunden hat, so ist er als Rechtsanwalt qua seiner Eigenschaft als "Organ der Rechtspflege" trotzdem Maulkorbträger (U. a. deshalb pflegen Gerichte in diesem Land ja auch einen derartig lächerlichen Heiligkeitsstatus innezuhaben, der sie grundsätzlich nur "irren", Dinge und Zusammenhänge "verkennen" etc. pp., und niemals nichts anderes läßt).

Aufgrund seines erwähnten Maulkorbträgerstatus per Gesetz wird so jemand Dinge ähnlich den oben gesagten nicht aussprechen können, ohne letztlich Konsequenzen zu riskieren - u. U. mit der Folge falscher davon ausgehender Orientierungen (& ebensolcher Erwartungen), die die im Sinne letztendlichen Erfolges eigentlichen Notwendigkeiten nicht auf dem Schirm haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:11 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

j
  • Beiträge: 265
Danke für das Interview, und danke für den Aufwand, vielen dank an RA Bölck für seinen Einsatz.

Er spricht es ja konkret an - und äußert sich für einene Beteiligten erstaunlich direkt. Normalerweise ist man da diplomatischer und es muss mehr zwischen den Zeilen gelesen werden.

Im Urteil wird auf die Kritkpunkte der Kläger kaum bis garnicht eingegangen, ausser die der Firma Sixt, die ja dann sehr hahnebüchern (Aussage: Der Kunde des Mietautos hat einen Mehrwert durch den ÖRR - im Grunde behauptet das BVerfG der Kunde würde das Auto mieten weil er damit auch Rundfunk empfangen kann...wenn mir das einer zugedröhnt in der Techno Disko sagt erzähl ich ihm das er einen ganz schönen Film fährt) zurückgewiesen wurde.
Warum das BVerfG die Klageschrift komplett ignoriert hat und dagegen ins schwadronieren gekommen ist, v.a. der jetzt schon legendäre Satz
Zitat
Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen
- das kann  nur eines Beantworten:
Nämlich das der logischen Argumentation der Kläger nicht beizukommen war, also musste eine pauschalisierende Antwort zur Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags her.

Die Anwälte Bölck und Co. sowie die Kläger haben hervorragende Arbeit geleistet und das BVerfG zu einem Urteil voller Wiedersprüche gezwungen.
Man betrachte z.b. die Aussagen zur Ungleichbehandlung von Ein- vs. Mehrpersonenhaushalten, die Befreiung von Zweitwohnungen - bei denen dann plötzlich eine Person mit 2 Wohnsitzen nicht mehr zahlen muss, gleichzeitig werden aber Kunden von Sixt u.a. doppelt belastet, wenn sie den schon eine Wohnung in Dtl. haben. Das vermutlich jeder Kunde von Sixt bereits "Empfangsgeräte" besitzt (Smartphone, Laptop, Tablet, etc.) wird geflissentlich übersehen, der Kunde braucht das Autoradio garnicht um Rundfunk zu empfangen, er kann es bereits.
Das gleiche gilt übrigens für Angestellte und die Betriebe - GEZ zahlen für einen Betrieb oder eine Schule oder oder, obwohl jeder Angestellte/Schüler etc. via die Wohnung bereits zahlt...
Es gibt auch keine Daten über die Rundfunknutzung ausserhalb der Wohnung - wie auch, Mediacontrol misst ja nur in Wohnungen.
Die Logik ist so hirnrissig, das ich schon beim drüber Schreiben Kopfweh bekomme.

Eine weiter Sache ist, das es keine Daten gibt wieviele v.a. Ausländer den Beitrag für die selbe Wohnung zweimal bezahlen. Man denke an eine WG von Arbeitern aus dem EU Ausland, da bekommt jeder einen Brief der offiziell aussieht und wie eine Rechnung ist mit Zahlschein - da werden wohl einige Zahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:59 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Und eben diese Aussage, lieber @jasonbourne...

Zitat
...
Das vermutlich jeder Kunde von Sixt bereits "Empfangsgeräte" besitzt (Smartphone, Laptop, Tablet, etc.) wird geflissentlich übersehen, der Kunder braucht das Autoradio garnicht um Rundfunk zu empfangen, er kann es bereits.
...

...ist umso wichtiger und gilt umso mehr, als damit m. E. plötzlich wieder auf Verfügung über Geräte abgehoben wird, wo doch ansonsten die abstrakte Möglichkeit für die Be"Beitrag"ung hinreichend sein soll. Also auch hier wieder Widerspruch und Inkonsistenz über Widerspruch und Inkonsistenz (von der rein inhaltlichen Abenteuerlichkeit, die Du bereits angesprochen hattest, ganz zu schweigen). Wobei - wenn der Schlenker erlaubt ist - diese  Bezugnahme auf Geräteverfügung bei weitem nicht so hanebüchen dreist (und vielsagend!) ist wie die an anderer Stelle dem Publikum verabfolgte begründende Einlassung der Herrschaften des Ersten Senats, dass der Bürger sich ja Geräte beschaffen könne. Damit hat - zumal angesichts der überwältigenden Flut von Anbietern anderer Provenienz als derjenigen der öffentlich-rechtlichen Protektoratsverwalter - das Gericht bzgl. der politischen Stoßrichtung des Urteils schön die Hosen heruntergelassen. Hosen herunter gelassen bzw. die eigentliche Lesart, "auf den Nutzungswillen komme es nicht an" - deutlich gemacht, unter der das zu verstehen ist:

Der Bürger blecht - und genau deswegen, damit er den öffentlich-rechtlichen Indoktrinationsfunk (unter vielem anderem, damit die Welt am edlen wertewestlichen Wesen, "gemäßigten Rebellen" etc. pp. genese, aber er auch endlich was gegen Gewerkschaften hat, die nicht auf Linie sind (bspw. Lokführergewerkschaft, dito Luftfahrt betr.)) nutzt und gefälligst die Sch.... frißt, die ihm da vorgesetzt wird.

Hoffentlich findet auch die Firma Sixt - die sich u. U. durchaus nur eingeschränkt für die obigen politischen Implikationen interessieren mag -  einen Anlaß & Möglichkeit, weiterzugehen zu einem richtigen Gericht auf EU-Ebene und sich jetzt nicht mit dem billigen Kasperltheater der Karlsruher Festspiele abspeisen zu lassen*).

Es wäre schön, irgendwann - & stv. für viele andere - zu hören:" Auch Six[t] zahlt nix!"

*) Gerade fällt in Ergänzung zu Deiner Einschätzung des ganzen einem fiktiven Besucher noch etwas ein. Es war doch den Protokollen folgend auffällig festszustellen, wie oft bzw. dass mehrfach ausdrücklich von den Herrschaften von Politik ÖRR etc. pp. "Argumente" gefordert wurden. Argumente die a) offensichtlich im schriftlich Vorliegenden nicht aufzufinden waren & b)... - dann nicht kamen. Wenn am Ende dann ohne diese Argumente trotzdem das "richtige" Urteil kam, liegt dann nicht ein weiteres Mal die Annahme nahe, dass dieses bereits festgestanden hatte? Vllt. wäre nur noch interessant, ob es auch andere Motivationen der Herrschaften beim Verfassungsgericht gegeben haben könnte als die nächstliegende, schon vielfach angesprochene. Ob auch im Hintergrund gewisse "Hilfestellungen" & gewisse "Handreichungen" von gewissen PolitikerInnen denkbar wären ggü. dem Ersten Senat, wie das im Interesse der "Überlebenssicherung" des Bundesverfassungsgerichts "richtige" Urteil i. S. des sg. "Rundfunkbeitrags" auszusehen hätte? Was schon so eine gewisse Person aus Rheinland-Pfalz in dem Zusammenhang an Verhalten und Äußerungen gezeigt hatte, könnte ja durchaus massiv Unrat wittern lassen, & hatte auch schon dafür gesorgt. Und immerhin hatte doch seinerzeitigen Berichten folgend auch schon ein Schäuble vor etwa 7 Jahren (also wesentl. früher als die PIS in Polen) öffentlich jedenfalls dem Sinne nach geäußert, (auch) das Bundesverfassungsgericht künftig unmittelbar politischen Vorgaben unterstellt sehen zu wollen - was sich ja angesichts der Masse der Bürger, sich wirklich so gut wie alles (mag sich ja aber vllt. noch einmal ändern) vorsetzen zu lassen, anhand einer entspr. parlamentarischen Mehrheit problemlos machen liesse.

& in den 1990er Jahren erinnere man sich, wie doch die damalige Krankenkassen-Zwangsabgabe ("Notopfer") so schön an der Verweigerung der meisten Bürger gescheitert war. Und, sofern die damalige Info einer eingebürgerten Quasi-Italienerin stimmte, hatte es in I die berühmte "Praxisgebühr" ganze drei Monate gegeben. Es bestehen also Möglichkeiten, wenn der Bürger nur will. Und auch die Fa. Sixt könnte wollen, statt jetzt klein beizugeben. Dann würde ein fiktiver Besucher auch sofort aus Solidarität dort ein Auto mieten, und wäre eine bessere - zudem kostenlose - Werbung denkbar?.

Auch wenn aktuell viel Gerede ist, und das an anderer Stelle fortzusetzen wäre - wenn sich viele Bürger schon aufgrund des Diskurses dazu entschlössen, mitzumachen (also invertiert verstanden), hätte es ja seinen Nutzen erfüllt - denn es wird der Bürger entscheiden, ob der "Rundfunkbeitrag" bleibt oder nicht, und das nicht erst bei der nächsten Wahl. Eu-Gerichtsbarkeit ist zwar eine Möglichkeit - aber wer weiß, ob die EU-Kommission (die immerhin kürzlich ausgerechnet diesen Gniffke zu Besuch hatte, der natürlich von fake-news richtig Ahnung hat) die nicht auch schon in der Hand hat.


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  • Beiträge: 7.386
- aber wer weiß, ob die EU-Kommission (die immerhin kürzlich ausgerechnet diesen Gniffke zu Besuch hatte, der natürlich von fake-news richtig Ahnung hat) die nicht auch schon in der Hand hat.
Ist nur mäßig wahrscheinlich

Rn. 38
Zitat
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Union eine Rechtsunion ist, in der alle Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

Rn. 72
Zitat
Die Frage, ob eine Unionsrechtsvorschrift gültig ist, ist daher anhand ihrer Tatbestandsmerkmale zu beurteilen und kann nicht von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2016, Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 29).

Rn. 74
Zitat
[...]Da die Verordnung Nr. *** Auswirkungen in allen Mitgliedstaaten hat, ist bei der Prüfung ihrer Gültigkeit nämlich nicht die besondere Situation eines einzelnen Mitgliedstaats, sondern die Situation aller Mitgliedstaaten der Union zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2016, Polen/Parlament und Rat, C-358/14; EU:C:2016:323, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).

Rechtssache C-426/16
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202301&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=302281

Obige Zitate sind aus der heute im EU-Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung zur Geltung von Art. 10 Charta, (religiöse Freiheit), und den in muslimischen Regionen üblichen rituellen Schlachtungen von Schafen, Ziegen und Co. (Hinweis zum Ergebnis: Diese rituellen Schlachtungen sind zulässig, aber nur in ausgewählten, behördlich zugelassenen Schlachthöfen, die den EU-Vorgaben zu entsprechen haben).


Edit "Bürger":
Bitte hier wie überall im Forum nicht in alles und jedes ergehen und nicht von einer Nebenbemerkung zur nächsten hangeln, sondern bitte ausschließlich beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Massengeschmack-TV:  RUNDFUNKBEITRAG - Entschied Karlsruhe politisch?
und das im Einstiegsbeitrag verlinkte Interview und dessen Inhalte zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 15:48 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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