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Autor Thema: Gerichtstermin - weitere Richterin als Zuhörerin - wozu?  (Gelesen 3546 mal)

b
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Hallo Zusammen,

eine entfernt bekannte Person hatte unlängst Vormittags die 1. Instanz Verhandlung.
Es gab einen Verhandlungsunterbruch, da der Richter die Aussetzung bis zum EuGH-Urteil nicht genehmigt hat, hat sie auf befangen plädiert. (wahrscheinlich sowieso nicht sinnvoll, aber was solls, irgendeinen Aktionismus braucht man halt.) Die Verhandlung ging also erst nachmittags weiter, nicht unerwarterweise mit demselben Richter. (allerdings dann ohne die graue Maus vom SWR - die Person hat sie nicht vermisst, auch wenn sie davor noch gar nicht lästig sein konnte.)
Merkwürdig war, dass die Zuhörerin auch nachmittags wieder dabei war und auf Nachfrage erklärte, sie sei Richterin und "interessiere sich für die Verhandlungsführung". Weitere Angaben/nähere Begründungen hat sie verweigert "dazu sage ich nichts", detto auf die Frage, ob denn an der Akte etwas besonders sei. glaubt die entfernt bekannte Person aber sowieso nicht. Ganz normal bis eher weniger im Forumsvergleich.

Richter ist recht jung, wirkt kompetent und war sehr freundlich, obwohl die Person sicherlich unerfahren agiert hat - hier soll ich dank ans Forum ausrichten, besonders der Profät war sehr hilfreich! Ohne ihn+ Euch + die links zum Agieren im Verfahren hätte die Person noch mehr im Nebel blind navigieren müssen!

Ist das üblich, dass andere Richter sozusagen ihre Zeit in fremden Verfahren verschwenden?
Oder sollen ältere Richter den jüngeren auf die Finger schauen?
Kann doch gar nicht nötig sein, selbst wenn dieser junge Richter aus der Reihe tanzen würde (glaubt die Person eh nicht), die SWR braucht doch nur berufen und alles Aufmüpfige würde repariert?

Oder muss sich einfach immer noch jemand "aus dem Haus" reinsetzen, wenn sonst kein Zuhörer da ist, weil es ja ein öffentliches Verfahren sein soll? Kann sich die Person aber auch schlecht vorstellen. Das wäre doch teuer, wenn man dafür Richter nehmen würde. Und das hätte sie ja wohl auch so erklärt.

Wie sind da Eure Erfahrungen mit solchen "Zuhörern"?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Richterinnen und Richter, auch ganze Gruppen Auszubildender, unter den Zuschauern sitzen kommt vor und hat keine Bedeutung für den Inhalt der Klage oder den Kläger. Hier interessiert die Zuschauer im Allgemeinen die Verhandlungsführung und weniger die Klagebegründung.

Gerade wegen der zahlreichen  Asyl- und Rundfunkbeitragsverfahren wurden neue Richterinnen und Richter eingestellt, die sich über den Verfahrensablauf informieren.


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  • Murks? Nein danke!
Wir waren als Studenten bei den Verhandlungen unseres Jura-Profs am Amtsgericht, das war sehr unterhaltsam.

Bei einer eigenen Verhandlung (Amtsgericht) war einmal eine ganze Schulklasse anwesend und alle Plätze besetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2018, 16:16 von DumbTV«

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Danke für Eure Antworten!
Stimmt mit dem überein, was sie gesagt hat. Hat mich bloss gewundert, eben weil sie schon älter (sicher schon so 55) und Richter jung - wenns umgekehrt wäre, dann hätte ich gedacht, sie will was lernen. Aber unerfahren hat sie nicht gewirkt. So hatte es etwas von "ihn kontrollieren".
Ansonsten war sicherlich alles ganz normales Prozedere - oder sind Verweigerer-Klagen mittlerweile so selten? Hoffe ich ja doch nicht! Unsere Widersprüche waren ja auch schon von 2015. Ziehen alle jetzt die Klagen zurück und sie hat die Chance nutzen müssen, noch eine der letzten die "so dumm sind, die Gerichtsgebühren trotz des BverfG-Urteils noch voll zu zahlen" mitzuerleben?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es soll auch schon mal vorgekommen sein, dass der Vorsitzende Richter der Kammer neben Dir als Zuschauer sitzt, um die "neue" jüngere Richterin in ihrer ersten Verhandlung zu beobachten. Gelegentliches Räuspern des zuschauenden Richters hat den Rechtsbeistand der Klägerin während der Verhandlung sich dazu veranlasst gefühlt, sich bei der Richterin zu beschweren und bat das Räuspern des "Zuschauers" zu rügen.  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2018, 11:46 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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 :o
also bin ich wohl doch nicht so paranoid wie ich dachte. wozu sonst sollte sie ihre zeit versemmeln?
andererseits: was kann er denn schon "anstellen"? die rechtsmeinung ist ja derzeit gerade festzementiert, wenn die eu nicht...


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@buchleserin - kam der Eindruck auf, diese zuhörende Richterin "half" oder "lenkte" den urteilenden Richter?

Ich habe von einem Fall in München im Frühjahr diesen Jahres gehört, wo unter den (wenigen) Zuschauern eine unbekannte Person saß, die sich jedoch auf Nachfrage der Klägerin NACH dem Urteil nicht zu erkennen geben wollte.

Diese Person soll anscheinend während der Verhandlung Einfluss auf die Richterin genommen haben! Der Klägerin fiel irgendwann auf, dass die Richterin bevor sie etwas sagte, Augenkontakt zu dieser unbekannten Besucher hatte und auf eine Art "Signal" oder Zustimmung wartete. Dies fiel dann auch einem weiteren Besucher (sozusagen einem Zeugen) der Verhandlung auf, der irgendwann laut die Richterin fragte, ob nicht dieser Mann nach vorn in die Verteidigung für den (wenn ich mich richtig erinnere) nicht anwesenden BR kommen solle?

(Es sollte dazu ein Gedächtnisprotokoll hier im Forum veröffentlicht werden, aber aus irgendwelchen, mir leider nicht näher bekannten, Gründen ist es wohl noch nicht dazu gekommen, so das ich just heute ein eigenes Thema dafür anlegen wollte.)


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Thejo, schwer zu sagen.
Nach der Erinnerung der entfernt bekannten Person gab es nicht auffällig viel Interaktion zw. Richter und dieser einzigen Zuhörerin (am Anfang hatte sie noch ein junges Mädchen dabei, nachmittags nicht mehr.). Allerdings war die Person allein und schwer beschäftigt mit ihrem Part der Verhandlung. Diese Richterin sass ausserdem hinter ihr, sie konnte sie auch nicht aus dem Augenwinkel sehen.
Der Richter musste also nicht den Kopf drehen, um von der Person zur Richterin zu sehen, das ging in einem. Von daher kann die Person gar nicht sagen, ob sie ihm Zustimmung signalisiert hat oder nichts dergleichen.

Und eben, die Frage bleibt ja: falls Einflussnahme - wozu? Die Rechtsprechung wurde ja gerade zementiert, er kann doch gar nicht aus. Selbst wenn ein einzelner Richter aufmucken wollte, die nächste Instanz repariert sofort.

Von daher: es wirkt so sinnlos, dass sie überhaupt da drin sass. Und merkwürdig, dass sie nicht erklären wollte, wozu.


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Diese Richterin sass ausserdem hinter ihr, sie konnte sie auch nicht aus dem Augenwinkel sehen. Der Richter musste also nicht den Kopf drehen, um von der Person zur Richterin zu sehen, das ging in einem. Von daher kann die Person gar nicht sagen, ob sie ihm Zustimmung signalisiert hat oder nichts dergleichen.
Das habe ich auch schon gehört, dass die Sitze der Kläger vor der Verhandlung so umgestellt wurden, dass den Klägern die Sicht eingeschränkt wurde. Das kann in der Tat dann also auch durchaus "Absicht" bei der Dir bekannten Person gewesen sein.

Verhandlungen werden ja betreffs verschiedenster Ansätze geführt, die sich auch nicht durch das Urteil des BVerfG am 18.7.18 geklärt haben.

Wenn ein Richter auf die Frage hin, ob der RBB nun rechtlich eine Behörde sei oder nicht, antwortet: "Mit ihnen diskutiere ich nicht!" und der Anwält darauf nur fragen kann: "Warum sind wir dann hier?" Zeigt das ein ganz allgemeines "Problem" mit dem Rechtsstaat auf...


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Nönö, der Person wurde nicht die Sicht eingeschränkt. Als Klägerin sass sie in der 1. Reihe. Und die zuhörende Richterin hat sich im Saal einfach ein paar Reihen dahinter gesetzt, auf diesselbe Seite des Saales. Um sie zu sehen, hätte die Person sich umdrehen müssen. Am vormittag war ja noch die graue Maus vom SWR da, also hat der Richter mal nach links und mal nach rechts geschaut. Am nachmittag musste er nur noch nach links schauen, weil eben beide Anwesende dort sassen --> unmöglich zu beurteilen für die Person, ob er "Zeichen" von der Richterin erhalten hat.
Aber wozu sollte er denn Zeichen nötig haben. Er kann ja ins Urteil schreiben, was er will, egal was in der Verhandlung lief. Das BVerfG hats ja mal wieder vorgemacht.
OK, er war freundlich und ums Zuhören bemüht. Also keine solchen Absurditäten wie beim Anwalt aus Deinem Beitrag. Nur wird das am Urteil wohl kaum was ändern. Der Rechtsstaat wird im Falle der bekannten Person halt mit freundlichem Gesicht zuschlagen. Die Person fühlt sich dabei etwas besser, aber am Endergebnis kann sich eigentlich gar nichts ändern.


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Zitat von: bücherleserin
Aber wozu sollte er denn Zeichen nötig haben.
Ich weiß es nicht, deswegen werfe ich ja diese Frage auf, ob auch andere (neben Dir) in Verhandlungen solche Erfahrungen gemacht haben?


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Zitat
Der Richter musste also nicht den Kopf drehen, um von der Person zur Richterin zu sehen, das ging in einem. Von daher kann die Person gar nicht sagen, ob sie ihm Zustimmung signalisiert hat oder nichts dergleichen.

Mir erschließt sich leider nicht ganz, wo diese Diskussion über eine beisitzende Person bei einer Gerichtsverhandlung hinführen soll.
Viel wichtiger wäre über den eigentlichen Verhandlungsverlauf zu berichten.
Um was ging es überhaupt bei der Verhandlung.
Hier findet eine nebulöse, verdachtsorientierte unwichtige Diskussion statt, von der niemand wirklich profitiert.

Zitat
Am vormittag war ja noch die graue Maus vom SWR da, also hat der Richter mal nach links und mal nach rechts geschaut
Es wir nicht mal das Gericht erwähnt, wo diese angeblich misteriöse Verhandlung stattgefunden hat. Auf Grund der genannten SWR-Vertreterin nehme ich mal an in BW. Ansonsten weiß man nichts  ::)

Wäre es möglich, ein einigermaßen nachvollziehbares Verhandlungsprotokoll zu erstellen.


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