Hallo Forenmitglieder,
kurz vor Person N Start in seinem wohlverdienten Urlaub erhielt er vom VG KA und vom Südwestrundfunk folgendes Schreiben, was N natürlich sehr begehrte.
Warum, wieso, weswegen, da muss N sich genauer hineinlesen, was die Ursache für solch ein nicht zu erwartendes Verhalten ist.
Hier das Schreiben vom VG KA:
VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE
Verwaltungsrechtssache
Dietmar ....
gegen
Südwestrundfunk - Referat Beitragsrecht -
wegen Vollstreckungsabwehrklage
Sehr geehrter Herr......
die von Ihnen beantragte Akteneinsicht kann nur in den Räumen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten gewährt werden. Bitte vereinbaren Sie mit der Geschäftsstelle (vgl. die oben angegebene Telefonnummer) einen Termin, damit die Akten für die Akteneinsicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass für die ersten 50 Kopien 0,50 EUR je Kopie und ab der 51. Kopie 0,15 EUR je Kopie an Kosten anfallen.
Sie haben in Ihrem Schriftsatz vom 28.05.2018 ferner um verwaltungsgerichtliche Mitteilung gebeten, ob der Verwaltungsvorgang zum Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 23.05.2018 vorgelegen hat und der Beklagte/Antragsgegner sich schriftlich zum Eilantrag eingelassen hat. Das Gericht bittet um Präzisierung dessen, was Sie unter „VerwaItungsvorgang“ verstehen. In diesem Zusammenhang weist das Gericht allerdings darauf hin, dass im Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses vom 23.05.2018 - 2 K .... - dem Einzelrichter die Antragserwiderung des Antragsgegners im Verfahren 2 K .... nicht vorlag, sondern erst am 24.05.2018. Die Entscheidung in dem von Ihnen angestrengten Eilverfahren war am 23.05.2018 zu treffen, damit der Beschluss Ihnen auf dem Postweg noch rechtzeitig vor dem 28.05.2018 - also vor der Abgabe der Vermögensauskunft - vorlag. Denn eine Übermittlung des Beschlusses per Fax ist dem Gericht nicht möglich, da Sie bislang keine Faxnummer angegeben haben.
Wie Sie ferner aus dem beigefügten Schriftsatz des Beklagten vom 23.05.2018 ersehen, hat dieser die Bescheide vom 01.07.2016 und vom 02.02.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.03.2018 aufgehoben und zudem das Vollstreckungsersuchen vom 02.02.2018 zurückgezogen. Er hat deshalb das Verfahren für erledigt erklärt und anerkannt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sie werden deshalb gebeten mitzuteilen, ob Sie gleichfalls den Rechtsstreit in der Sache 2 K .... für erledigt erklären. Hierzu wird Ihnen eine Frist bis zum 25.06.2018 eingeräumt.
Schließlich werden Sie abschließend aufgefordert, bei künftigen Schriftsätzen stets das entsprechende Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe anzugeben, damit eine Zuordnung des Schriftsatzes zu dem entsprechenden Rechtsstreitverfahren möglich ist.
Mit freundlichem Gruß
Der Vorsitzende:
Schreiben vom Südwestrundfunk:
»SWR »
Südwestrundfunk
2 K …./..
ln dem Verfahren
Dietmar ….. ./. Südwestrundfunk
heben wir die Bescheide vom 01.07.2016 und 02.02.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.03.2018 auf.
Zudem ziehen wir das Vollstreckungsersuchen vom 02.02.2018 zurück.
Sodann erklären wir das Verfahren für erledigt und anerkennen, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
i.V. ….........
N kann jetzt nicht den ganzen "Rechtsweg" einstellen, ist im Nachtdienst und ab nächster Woche, genau am 18. Juli (Urteil BVerfG) längere Zeit im Urlaub, den N sich verdient hat.
Eins ist klar: "Person N's "Verfahren" lag bei Dr. Rastermann Eicher auf dem Tisch".