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Autor Thema: Antrag BE: Mehr Rechtssicherheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk  (Gelesen 3047 mal)

C
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Abgeordnetenhaus Berlin

Drucksache 18/1679
21.02.2019

Zitat
Antrag

der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP

auf Annahme einer Entschließung

Mehr Rechtssicherheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten unterstützen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um auch während des Übergangs zu einem digitalen Zeitalter und verstärkten non-linearen Angeboten einen unabhängigen, staatsfernen und dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Wir unterstützen den weiteren Ausbau der Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten als zentrale Forderung der Strukturreform, die den gesetzlich vorgegebenen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht wird.

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene und auf EU-Ebene für die Umsetzung folgender Ziele einzusetzen:

– Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollen Planungssicherheit gewinnen und Kooperationen aufnehmen können, ohne sich dem Risiko der Kartellrechtswidrigkeit auszusetzen.

– Eine Bereichsausnahme zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist zu prüfen.

– Kooperationen sollen die Rundfunkanstalten auf allen Ebenen, also in Verwaltung und Technik, aber auch im Lizenzgeschäft sowie in Produktion und Programmverbreitung aufnehmen und ausbauen können.

Begründung:

Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die unverzichtbare Instanz einer kritischen Öffentlichkeit, die freien Zugang zu verlässlicher und unabhängiger Information bietet, freie Meinungs- und Willensbildung garantiert, gemeinwohlorientiert und demokratiefördernd agiert und somit das politische, gesellschaftliche und kulturelle Miteinander stärkt. Die in Erfüllung des verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrags aus Art. 5 Abs. 1 GG erfolgende Herstellung und Verbreitung vielfältiger Programmangebote ist darum Pflichtaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Verfassungsrang, für die die nötigen Handlungsspielräume gewährleistet werden müssen. Das schließt Kooperationsmöglichkeiten ausdrücklich ein. Das Kooperationsgebot ist ein zentraler Inhalt der Strukturreform. Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten sind darum gegen kartellrechtliche Risiken durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und durch europäisches Kartellrecht abzusichern. Um das Gelingen der Strukturreform nicht zu gefährden, braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk einerseits Rechtssicherheit in der Frage, welche Formen der Zusammenarbeit von kartellrechtlichen Regelungen erfasst werden. Andererseits braucht er einen rechtlichen Rahmen, der es erlaubt, Kooperationen auf allen Ebenen aufzunehmen.

Berlin, d. 21. Februar 2019

Saleh Halsch und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

Dregger Goiny und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

Bluhm U. Wolf Helm und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke

Kapek Gebel Schweikhardt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Czaja Förster und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
Download des Originaldokuments (pdf, ~36 kb)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-1679.pdf

Beratungsstand verfolgen:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=BLN_V-306084_0000

Alternativ-Download im Anhang


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c
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Na, da weiß man wieder mal gar nicht, womit man anfangen soll...

1. Frage ist, ob ÖRR ohne kartellrechtswidriges Verhalten nicht geht. Können die einfach nicht, ohne den Boden des Rechts vollends zu verlassen?

2. Frage ist, ob man sich über Sinn und Zweck des Kartellrechts mal ansatzweise Gedanken gemacht hat. Ob der Begriff "Wettbewerb" in Berlin noch irgendeine Bedeutung hat. Oder ist Marktwirtschaft generell so pfui, dass man lieber staatliche Monopole auf allen Ebenen hätte?

3. Frage ist, ob man denn auch das EU-Kartellrecht dafür ändern möchte. Das würde bedeuten, eine Bereichsausnahme in den AEUV reinzuzimmern. Das ist ja alles möglich, und sämtliche Mitgliedstaaten haben für die Sorgen des deutschen Landesfunk auch größtes Verständnis.. Aber es wird halt etwas aufwändiger. Wenn der Brexit klappt (wie auch immer), wäre die lezte ökonomisch rationale Stimme Europas auch weg, also der Weg frei für alle sozialistischen Schandtaten.



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D
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Ich habe mich beim Lesen gefragt ob dort auch schon Fr. Elisabeth Wehling [1] vorbei geschaut hat. Bitte das verwendete Vokabular beachten:

Aus dem Antrag:
Zitat
... und dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. ...
Zitat
... Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die unverzichtbare Instanz einer kritischen Öffentlichkeit, die freien Zugang zu verlässlicher und unabhängiger Information bietet, freie Meinungs- und Willensbildung garantiert, gemeinwohlorientiert und demokratiefördernd agiert und somit das politische, gesellschaftliche und kulturelle Miteinander stärkt. ...

Vielleicht waren die beteiligten Personen auch nur einfach zu oft bei den öR zu Besuch und haben deren "Sprech" übernommen...

Dies hier nur als Hinweis.


[1] Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
  • Beiträge: 873
Ich glaube auch, dass das Framing Manual weder den "Gegnern" des ÖRRRR gewidmet ist (die sind eh verloren), noch den Freunden (für die braucht man es nicht), sondern für Politik und Justiz (und dort war die Berkeley Brain-Wash-Anlage erfolgreich).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2019, 01:55 von Bürger«

m
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  • Murks? Nein danke!
Auch, wenn diese Berliner Abgeordneten sich kurz nach dessen Bekanntwerden offenbar vom Inhalt des Framing-Manuals haben inspirieren lassen, sie können nicht ignorieren, dass gemäß Entscheidung des BVerfG v. 18.7.2018 (Rn. 80) (trotz aller Kartellbildungsabsichten) das Gelöbnis des Journalisten lautet:

Zitat von: Gelöbnis des Journalisten gemäß BVerfG v. 18.7.2018 Rn. 80
Ich gelobe,

durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen

die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen.


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Erstaunliches Statement der Fraktionen des Abgeordnetenhauses.
Man fragt sich, wieso es das noch braucht, wenn von Linken bis zur FDP ohnehin alle dafür sind. In der Volkskammer hätten man auf jeden Fall auch keine größere Einigkeit erzielen können, obwohl man dort für einvernehmliche Entscheidungen bekannt war.
Keine Opposition weit und breit.

Klar ist, wenn man als "unverzichtbare" Instanz schon 8 Millarden jährlich gesetzlich garantiert bekommt, dann braucht es natürlich auch ein paar "Bereichsausnahmen" vom Kartellrecht.

Sonst stehen die bedauernswerten Framingexperten ganz ohne Planungs- und Rechtssicherheit auf der weiten Flur mit ihrem Rundfunkmoloch und Manipulationsmanual.

So oder so ist es immer dasselbe Bestreben: Der Rundfunk muss weiterentwickelt werden, dass heißt größer werden, mehr Geld bekommen, mehr Rechte gegen den Bürger, der ihn zahlen muss und mehr Rechte gegen die "medienkapitalistischen Heuschrecken" von der privaten Presse bekommen (O-Ton ARD-Framingmanual, das empfiehlt, die Konkurrenz mit dem Namen von Ungeziefer zu bezeichnen).
Kurz - mehr vom allem: Geld, Recht, Einfluss für den Staatsfunk, und da die Freiheit des einen in diesem Fall auf Kosten des anderen geht, etwa des Nichtnutzers oder der Konkurrenz, bedeutet mehr Freiheit und mehr Ressourcen für den Gefängnisfunk eben weniger Freiheit, Geld und Rechte für die anderen, also Nichtnutzer, achso, "Demokratiefeinde" oder Presse, es sei denn, sie lässt sich in einem "Rechercheverbund" oder anders korrumpieren vom Staatsfunk.

Aber das kann bei 'unserem gemeinsamen, freien Rundfunk ARD'  ja nur sinnvoll sein....

Wenn das öffentlich-rechtliche Rundfunkkartell ohnehin die beste Lösung anbietet, wofür braucht es da noch freie Presse oder Kartellrecht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2019, 01:59 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Beiträge: 7.393
Es ist nur mäßig wahrscheinlich, daß der dt. ÖRR aus dem europäischen Kartellrecht herausgenommen wird.

Bitte verinnerlicht, daß Rundfunk als Mediendienstleistung gilt, die regelmäßig von Unternehmen erbracht wird, (nicht von Behörden), und es aus Gründen der Unternehmensgleichbehandlung keine Ausnahmen geben kann.

Es wäre dem Projekt des europäischen Binnenmarktes nicht förderlich, wenn die einen Markteilnehmer dürfen, was den anderen verwehrt wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

1. Frage ist, ob ÖRR ohne kartellrechtswidriges Verhalten nicht geht. Können die einfach nicht, ohne den Boden des Rechts vollends zu verlassen?

2. Frage ist, ob man sich über Sinn und Zweck des Kartellrechts mal ansatzweise Gedanken gemacht hat. Ob der Begriff "Wettbewerb" in Berlin noch irgendeine Bedeutung hat. Oder ist Marktwirtschaft generell so pfui, dass man lieber staatliche Monopole auf allen Ebenen hätte?

3. Frage ist, ob man denn auch das EU-Kartellrecht dafür ändern möchte. Das würde bedeuten, eine Bereichsausnahme in den AEUV reinzuzimmern. Das ist ja alles möglich, und sämtliche Mitgliedstaaten haben für die Sorgen des deutschen Landesfunk auch größtes Verständnis.. Aber es wird halt etwas aufwändiger. Wenn der Brexit klappt (wie auch immer), wäre die lezte ökonomisch rationale Stimme Europas auch weg, also der Weg frei für alle sozialistischen Schandtaten.

zu 1: "ein bißchen schwanger gibt es nicht" -- die einseitige Beihilfe zugunsten des ÖRR hebelt ohnehin jeden Wettbewerb aus, da kommt es auf das Verlassen "eines Bodens des Rechts" eh nicht mehr an

zu 2: @cook, bitte achte doch auf das Framing-Neusprech ;) : der Dein ÖRR will/soll kein Monopol im ausgerufenen Markt zwischen demokratiefernen Heuschrecken sein, es handelt sich vielmehr um eine große (ARD-)Familie, es geht schließlich um "kontrollierte Demokratie statt jeder wie er will" -- oder, um es ohne (un)beabsichtigten Verweis auf bekannte Juristen zu sagen, "das ist keine Vetternwirtschaft, das sind Brüder!"

zu 3: nein, nicht das EU-Recht wird geändert, es wird halt nur nicht "ein bißchen weniger" wirksam in D

PS: nein, beim ÖRR stopft sich keiner die Taschen voll -- um fast neun Milliarden (und demnächst weiter wachsend!) wegzubringen, braucht man schon EURO-Paletten und Gabelstapler

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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