Hallo Mitstreiter,
zu obigem Prüfbericht
Auszug aus dem Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs von Berlin, zugleich Bericht nach § 14a Rundfunkstaatsvertrag zur Prüfung der Personalausgaben des Rundfunk Berlin-Brandenburg (Geschäftsjahre 2015/2016) Quelle:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/inf/ab_0100/153.pdfIhr solltet euch 15 Minuten Zeit nehmen und den ganzen Bericht lesen. Anhand des Berichtes kann man nur "erahnen", wo das ganze Geld versenkt wird und warum man angeblich immer mehr Geld benötigt.
Für die Kurzleser, anbei ein paar Auszüge:
Tarifliche Rahmenbedingungen des rbb:
Der rbb hatte zum Zeitpunkt der Prüfung - rd. 13 Jahre nach der Fusion der beiden Landesrundfunkanstalten - kein einheitliches Tarifwerk. Es waren nur
Teile, insbesondere zur Arbeitszeit und zur Höhe der Vergütungen, vereinheitlicht. Der rbb wendet erst seit dem 1. Juli 2017 einen einheitlichen Manteltarifvertrag 6 an; jedoch gelten noch immer die Vergütungsregelungen seiner Vorgängereinrichtungen (SFB/ORB).
Bewertung der Arbeitsgebiete und Zuordnung der Beschäftigten zu den Vergütungsgruppen:
Das Bewertungssystem ist intransparent. So sind insbesondere Unterscheidungsmerkmale zwischen den Vergütungsgruppen nicht ausreichend erläutert, tarifliche Heraushebungen anhand der Tätigkeitsmerkmale nicht nachvollziehbar und unterschiedlich zu bewertende Tätigkeiten innerhalb eines Arbeitsgebietes hinsichtlich ihres zeitlichen Umfangs nicht erfasst. Der rbb orientiert sich standortunabhängig an dem Vergütungstarifvertrag des ORB. Aufgabenkreisbeschreibungen und Bewertungsunterlagen hat der Rechnungshof nicht vorgefunden.
Der Rechnungshof hat beanstandet, dass der rbb die festgestellten Mängel erst nach Abschluss eines einheitlichen Vergütungstarifvertrages beheben will.
Gehaltsgefüge:
Der rbb hat im Rahmen der Prüfung zu bedenken gegeben, dass das Gehaltsgefüge in intensiven Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ermittelt werde. Die Angleichung an das Niveau des TV-L sei nicht realisierbar. Die Gehaltstarifverhandlungen im rbb, welche im Schnitt alle zwei Jahre stattfinden, orientierten sich bei den Gehaltsabschlüssen regelmäßig am finanziellen Volumen der Abschlüsse im öffentlichen Dienst (TV-L). Im Übrigen sieht der rbb seine Berufsgruppen als nicht vergleichbar mit denen des öffentlichen Dienstes an und weist darauf hin, dass er seit Jahren erhebliche Probleme habe, insbesondere im technischen Bereich qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Funktions- und Vertretungszulagen:
Der Rechnungshof hat folgende Mängel festgestellt:
• Der rbb hat die Art der Zulage nicht eindeutig dargestellt.
• Der rbb hat die jeweils wahrgenommenen höherwertigen Tätigkeiten sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich ihrer tariflichen Bewertung überwiegend nicht hinreichend dokumentiert.
• Zu besetzende Stellen hat der rbb bereits mit der Option einer Funktionszulage ausgeschrieben.
• Funktionszulagen wurden teilweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren gezahlt bzw. regelmäßig verlängert.
• Die für Vertretungszulagen erforderlichen Zeiträume hat der rbb nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Zulagen für besondere Leistungen:
Der rbb vergibt an seine Beschäftigten für besondere Leistungen regelmäßig Prämien und Gutscheine. Hierfür hatte er in den geprüften Geschäftsjahren einen Prämienetat von jährlich 100.000 €, der zum Teil überschritten wurde. Die Höhe der Prämien betrug im Einzelfall zwischen 400 bis 6.954 €; der Wert der Gutscheine 50 bzw. 100 €.
Die Gewährung der Zulagen für besondere Leistungen ist intransparent und nach Art und Höhe nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus sehen die Tarifverträge für den Vertretungsfall und die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten tarifliche Zulagen vor, sodass eine Prämie für besondere Leistungen in solchen Fällen ohnehin fraglich ist. Zu beachten ist ferner, dass zu einer vertraglich geschuldeten Arbeit bereits eine engagierte Leistung gehört und diese mit der jeweiligen Vergütung abgegolten ist. Die Zulagengewährung erscheint — jedenfalls teilweise — willkürlich und verletzt insoweit den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zulage für das Führen großer Produktionsfahrzeuge:
Der Rechnungshof hatte Zulagen für das Führen großer Produktionsfahrzeuge bereits im Jahr 2012 im Rahmen einer früheren Prüfung beanstandet. Der rbb hatte seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Zulage an Beschäftigte gezahlt werde, zu deren arbeitsvertraglichen Pflichten das Führen großer Produktionsfahrzeuge nicht gehöre. Bei bestehenden Verträgen könne ein Wegfall der Zulage nur durch Änderungskündigungen erreicht werden; bei Neueinstellungen werde die entsprechende Fahrverpflichtung arbeitsvertraglich geregelt.
Nunmehr hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Richtlinie über die Zahlung einer Fahrzulage vom 1. März 2005 weiterhin für alle Beschäftigten uneingeschränkt angewandt wurde. Der rbb hat eine Zulage von 20 brutto pro Fahrt gezahlt. Er hat hierfür in den geprüften Geschäftsjahren auf der Grundlage der Richtlinie jährlich rd. 38.700 € aufgewendet.
Rufbereitschaft:
Rufbereitschaft ist eine besondere Form des Bereitschaftsdienstes. Dabei muss der Beschäftigte, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Der Rechnungshof erachtet es daher als zwingend notwendig, die Kriterien für die Anordnung der Rufbereitschaften zu regeln. 29 Der rbb hat für Beschäftigte in den Bereichen Informationsverarbeitungszentrum, Programmverbreitung, Technischer Programmservice, Bau, Infrastruktur und Versorgungstechnik für Rufbereitschaftsdienste eine Entschädigung gezahlt. Hierfür wurden jährlich rd. 252.000 € aufgewendet. Die Rufbereitschaft wurde nach unterschiedlichen Modellen geleistet. Der rbb hat die Rufbereitschaftsdienste mit den betroffenen Beschäftigten einzelvertraglich vereinbart, da die Tarifverträge keine Regelungen zur Anordnung, Leistung und Abgeltung von Rufbereitschaft enthielten. Die Notwendigkeit und der Umfang der Rufbereitschaft waren nicht dokumentiert und die geleisteten Zahlungen nicht nachvollziehbar. Unklar war insbesondere, ob Rufbereitschaften in dem tatsächlich erforderlichen Umfang vereinbart und abgerechnet wurden. Der rbb hat es bis zum Ende der Prüfung unterlassen, den Umfang der vereinbarten Rufbereitschaften anhand von tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Führung der Personalakten:
Die im Rahmen der Prüfung eingesehenen Personalvorgänge waren überwiegend unvollständig und enthielten nicht alle erforderlichen Angaben zum jeweiligen Arbeitsverhältnis. So fehlten in den Personalakten z. B. Arbeitszeugnisse, Beschreibungen von Aufgabenkreisen, Berechnungen der Berufszeiten, Erläuterungen zur Begründung und der Höhe von Zulagen und Entschädigungen sowie Freistellungen für Personalratstätigkeiten.
In diesem Prüfbericht geht es ja lediglich um den rbb. Wenn man bedenkt, dass es in den anderen Rundfunkanstalten sicher nicht anders läuft, dann weiß man wo die ganzen MILLIARDEN versickern.