Nach unten Skip to main content

Autor Thema: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zu Art. 5 GG Informationsfreiheit  (Gelesen 2366 mal)

n
  • Beiträge: 1.457
Ich vermisse in der Verhandlung des BVerfG  auch die Diskussion über  Art. 5 GG Informationsfreiheit:

Zitat  Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Entweder die neue Finanzierung ist eine Steuer, oder es muss ein Opt-Out geben, d.h. die Widerlegbarkeit des Rundfunkempfangs.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 00:09 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis: Gemäß Verhandlungsgliederung und auch vorausgegangenen Fragenkatalog des BVerfG drehte sich die Verhandlung am 16.05.2018 im wesentlichen um das Abgabenrecht/ die abgabenrechtliche Qualifizierung als "Beitrag" oder Steuer bzw. deren Abgrenzung voneinander.
Ob/ wann weitere Klagegründe zur Sprache kommen, war vorerst nicht erkennbar. Mglw. erübrigen sich diese (zumindest vorerst) nach entsprechender Entscheidung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.404
@noGez99

Warum vermisst Du eine derartige Auseinandersetzung mit Art. 5 GG?

Das BVerfG hat sich im Laufe seiner Rechtsprechung mehr als 1x damit auseinandergesetzt, womit dieser Bereich ausdiskutiert wäre, hat sich doch am Wortlaut dieses grundgesetzlichen Textes über all die Jahre nix geändert.

Siehe bspw. hier:

Beschluß   
des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969   
- 1 BvR 46/65 -

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html

aus

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg174822.html#msg174822


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben