Nein,habe keine Rundfunkgeräte.
Das ist wohl der entscheidende Punkt, auf den es ankommt.
Zum Thema Fremdanmeldung/Pflichtanmeldung/Zwangsanmeldung habe ich eine ganz andere Meinung als Safrael: Nicht zulässig.
Der ÖRR verklappt irgendwelche gefälschten Daten in seinem EDV-System und jammert dann beim Betroffenen rum: "Ja aber Ihre Geräte, Ihre Anmeldung, Ihre Gebühren usw." Irgendwann kommt dann ein Bescheid, der rechtskräftig wird, wenn man sich nicht dagegen zur Wehr setzt.
Geht man strafrechtlich hinterher (wie B. H. von
www.gez-abschaffen.de), glänzt man beim ÖRR mit Nichtwissen ... Fernsehn macht ja auch bekanntlich blöde. Die Geldforderung bleibt natürlich im Raum stehen, auch wenn man nix weiß und seine Geldforderung nicht nachweisen kann ... Gebühren sind ja für Rundfunkempfangsgeräte zu entrichten: "Ja aber Ihre Geräte, Ihre Anmeldung, Ihre Gebühren usw."
Hintergrund: Ohne diese Masche kommt der ÖRR nicht an Geld, wenn jemand partout die Zahlung verweigert. Schlimm dabei ist, dass der ÖRR Gelder kassiert, die ihm prinzipiell nicht zustehen (Hartz IV usw.). Ich halte sowas für ganz normale Abzocke.
Ansonsten: Siehe oben ... Forum-Suche benutzen