Keine Frage, dass der Bremer Bürgermeister Teil des Systems ist. Alle Ministerpräsidenten der Länder haben diesen Staatsvertrag ausgehandelt und unterschrieben. Bereits der RBStV kann als gesetzgeberische Willkür angesehen werden - gleichwohl ist zu hoffen, dass die Willkür irgendwo auch an ihre Grenzen stößt. Im vorliegenden Fall wurde ja hinreichend deutlich aufgezeigt, dass die vermeintliche Rechtfertigung der Vollstreckungsmaßnahmen mithilfe einer nicht mehr geltenden gesetzlichen Grundlage geschah.
Von solchen Aktionen wie dem hier vorliegenden Schreiben an die politisch Verantwortlichen bleibt daher zu hoffen, dass diese immer wieder unternommen werden, bis endlich auch bei den Politikern eine Einsicht in die Rechtswidrigkeit ihres Handeln wächst.