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Autor Thema: Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (VI)  (Gelesen 1135 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Drucksache 17/6335, 25. 05. 2018


A n t w o r t
der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD)

Wirtschaftlicher Stand des SWR VI

Zitat
Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6095 – vom 30. April 2018 hat folgenden Wortlaut:
Der SWR steht in seinen Handlungsfeldern in Konkurrenz zu privatrechtlichen Unternehmen.
Gemäß der Studie „Die Rolle des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in der heutigen Medienlandschaft“ der Beratungsgesellschaft
McKinsey & Company beträgt im Bereich Fernsehen die jährliche Gesamtaufwendung pro Prozentpunkt des Marktanteils
bei der ARD zwischen 200 bis 250 Mio. Euro und beim ZDF zwischen 100 bis 150 Mio. Euro. Zum Vergleich hierzu liegen
die Werte bei den privaten Sendern lediglich zwischen 50 bis 100 Mio. Euro.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gründe existieren, die dazu führen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ein Vielfaches an Gesamtaufwendungen benötigen,
um einen Prozent Marktanteil zu generieren?
2. Wie wird der Umstand bewertet, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ein Vielfaches an Gesamtaufwendungen benötigen, um
einen Prozent Marktanteil zu generieren, und können aus diesem Umstand Sparpotenziale abgeleitet werden?
3. Wie ist die Relation der Personalkosten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern?
4. Wie ist die Relation der Programmkosten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern?
5. Wie ist die Relation der sonstigen Kosten zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern (bitte die sonstigen Kosten
möglichst aufgliedern)?
Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der
Landesregierung mit Schreiben vom 24. Mai 2018 wie folgt beantwortet:
Der „Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung
in den Jahren 2016 bis 2019“, der die Grundlage der Kleinen Anfrage ist, wurde im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur
und Netzpolitik – dessen Vorsitzender der Abgeordnete Joachim Paul ist – in der Sitzung am 10. April 2018 vorgestellt und er-
örtert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Der Zusammenhang von Mitteleinsatz und Einschaltquoten – wie er für kommerzielle Sender gilt – ist für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk nicht maßgeblich und darf es auch nicht sein. Es gehört vielmehr zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
gerade auch solche Programme anzubieten, die der Markt nicht hervorbringen würde und die möglicherweise nur eine
kleinere Zielgruppe erreichen – wie beispielsweise die Kulturwelle SWR 2.

Zu Frage 2:
Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, ist es gerade nicht Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein möglichst
gewinnmaximierendes Angebot zu produzieren. Im Gegenteil sind oft die im Verhältnis kostenintensivsten Programme diejenigen,
die den Kern des öffentlich-rechtlichen Auftrags ausmachen. Dies gilt gerade in den Bereichen Kultur und Information. Aus Sicht
der Landesregierung verbietet sich daher der pauschale Vergleich von Gesamtaufwendungen und Marktanteilen.
Selbstverständlich gelten für den Südwestrundfunk aber auch hier die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Zu Frage 3:
Anders als die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten legen kommerzielle Sender ihre Kostenstrukturen nicht offen. Daher
lässt sich hierzu keine Aussage treffen.

Zu Frage 4:
Siehe Antwort auf Frage 3.

Zu Frage 5:
Siehe Antwort auf Frage 3.

Heike Raab
Staatssekretärin

Download des Originaldokuments (pdf, ~ 730 kb)
https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6335-17.pdf

Alternativ hier im Anhang


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