Sicherlich nützlich, die genannten Verweise - zumindest in dem Sinne, dass die jeweiligen örtlichen GEZ-Aussenstellen ("Verwaltungsgerichte") bzw. GEZ-Bezirksleitungen ("Oberverwaltungsgerichte") dann direkt Bescheid wissen, es in weiteren fiktiven Fällen nicht mit absoluten Blödmännern zu tun zu haben, mit denen sie völlig nach Lust & Laune umspringen können. Könnte man unter Verweis auf obige Entscheide nicht auch einen PKH-Antrag stellen? Dann brauchte man ja wenigstens einen zu Hilfe gerufenen Anwalt nicht selbst zu bezahlen, zumal wenn doch schon andere Erfolg hatten?
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(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
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Ob das aber praktisch dafür sorgt, dass die Damen und Herren Vergew...- äh - Verwaltungsrichter von ihrer bisherigen Praxis generell politischer "Rechtsprechung" i. S. des sogenannten Rundfunkbeitrages Abstand nehmen & insofern Geringverdienern (die es ja zu Hunderttausenden gibt) den Marsch durch die vollständig diskreditierte deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit zu ersparen, ist nicht sicher. Denn zu berücksichtigen wäre ja der ergänzende Satz zur Bindungswirkung der BVerfG-Entscheide, der eine Einschränkung auf den
konkreten Fall vornimmt, entspr.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Wirkung-der-Entscheidung/wirkung-der-entscheidung_node.htmlAnders ist es ja auch gar nicht zu erklären, dass - insbesondere natürlich Dank der freundlichen Hilfe unserer "willigen" Richter - die A....g..... vom sogenannten Beitragsservice bzw. aus den Anstalten trotzdem bis zum heutigen Tag lustig weitermachen, auch den ärmsten Schluckern - denen ohne HartzIV-Stern - auch die letzte Scheibe Brot wegzunehmen bzw. das zu probieren, nachdem bzgl. der genannten Verfassungsbeschwerden die Sch.....p....... die jeweiligen Beschwerdeführer um 1 Minute vor Zwölf von der Zahlungspflicht befreit hatten (nachdem klar geworden war, dass die die Verfahren (Art. 3/1 GG) mit Pauken und Trompeten verlieren würden).
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Beantragung Gerichtskostenfreiheit gemäß § 188 VwGO
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Ist das nicht in Fürsorgefragen normalerweise sozusagen schon "von allein" so? Die Verwaltungsgerichte - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - blamieren sich natürlich bislang ohnehin schon so gut sie können - insofern könnte denen das auch wurscht sein, denen passiert ja ohnehin nichts, angesichts dessen, dass es in diesem Land im Rechtswesen keinerlei Qualitätssicherung, dafür aber die Weisungsunterworfenheit gegenüber der Politik gibt. Aber der eine oder andere Winkeladvokat in Richterrobe könnte ja vllt. doch irgendwann Scheu haben, nun wirklich
alle Flanken zu einer Angreifbarkeit offen zu haben.