Mein juristisches Halbwissen dazu:
Ebenso ist fraglich, dass die GEMA mit den Kommentatoren einen Vertrag über die Interessensvertretung vorweisen kann.
irrelevant, es greift die Gema-Vernutung: Alle Musikstücke müssen bezahlt werden! Im Zweifel hat der
Veranstalter die Gemafreiheit zu beweisen. Eine Diskothek muss beispielsweise alle gespielten Musiktitel + Musiker aufführen und selbst nachweisen, dass sie allesamt nicht von der Gema oder einer anderen Organisation vertreten werden.
Wenn ein Musiker bei der Gema Mittglied ist, kann er
kein einziges Musikstück mehr gemeinfrei stellen.
... vermutlich von russischen Musikern gespielt. Vertritt die GEMA diese?
Ja, die Gema sammelt auch das Geld für ausländische Rechteverwerter ein. Und es greift die Gema-Vermutung.
Keine Sorge, die Gema und die Gesetze sind so ähnlich wie für den ÖR.
Edit "Bürger":
Auch wenn gewisse Ähnlichkeiten zu den Machenschaften der ÖRR bestehen - aufgrund vieler akuter und konkreter Probleme mit dem Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" können vertiefende Diskussionen zum Thema "GEMA" jedoch nicht geleistet werden. Der Thread wird daher geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.