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Autor Thema: Teure Lizenzen: Gema-Falle bei der Fußball-WM (auch Privatleute)  (Gelesen 1895 mal)

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Lübecker Nachrichten, 03.06.2018

Teure Lizenzen: Gema-Falle bei der Fußball-WM

Die bevorstehende Fußball-WM verspricht für Einzelhändler und Gastronomen nicht nur gute Geschäfte. Die Gema verschickt in diesen Wochen Briefe, um Lizenzen zu verkaufen. Angeschrieben werden sogar Privatleute.

Von Curd Tönnemann

Zitat
Lübeck/Berlin - Bei den Spielen in Russland würden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. „Nutzen Sie für die Dauer der WM 2018 Großbildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 106 Zentimetern, dann zahlen Sie bei einer Raumgröße bis 200 Quadratmeter 106,55 Euro brutto“, heißt es in den Anschreiben.

Familie Laske in Scharbeutz (Ostholstein) ist einer der Gema-Adressaten und fragt sich, ob das Hören der Nationalhymne oder des offiziellen WM-Songs bei einer TV-Übertragung kostenpflichtig für sie sein soll. Eckhard Laske vermutet, dass er angeschrieben wurde, weil er eine Ferienwohnung vermietet. „Was soll das?“, fragt er. „Offensichtlich will die Gema davon profitieren, dass verunsicherte Menschen für eine Lizenz zahlen.“ […]

Weiterlesen auf:
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Teure-Lizenzen-Gema-Falle-bei-der-Fussball-WM



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Ich bezweifle, dass die TV-Kommentare bei Fussballspielen die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Außer der Übersetzung der Rückennummern in Namen - "Neuer, auf Boateng, Özil, Müller, zurück zu Özil" kommt da nicht viel. Es soll Zuschauer geben, die das so öde finden, dass sie den Ton abdrehen. Ebenso ist fraglich, dass die GEMA mit den Kommentatoren einen Vertrag über die Interessensvertretung vorweisen kann. Zudem handelt es sich weder um das Werk eines Komponisten oder eine Textdichtung, noch können Musikverleger Rechte an der Nationalhymne geltend machen. Die ist gemeinfrei. Die Hymnen werden zudem vermutlich von russischen Musikern gespielt. Vertritt die GEMA diese? Muss für das Gegröle der Stadionbesucher - "Ole, ole, ole, oleeee" - auch gelöhnt werden oder darf man das wegen Stumpfsinn in Abzug bringen?

Ich bestreite übrigens, dass bei typisch zwei Personen in einem Gästezimmer bereits eine öffentliche Veranstaltung stattfindet, erwarte aber gern eine entsprechende Rechnung der GEMA inkl. 100% Aufschlag, da ich mir sicher das eine oder andere Spiel im TV ansehen werde und das sicher nicht allein.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 1.456
Mein juristisches Halbwissen dazu:

Zitat
Ebenso ist fraglich, dass die GEMA mit den Kommentatoren einen Vertrag über die Interessensvertretung vorweisen kann.
irrelevant, es greift die Gema-Vernutung: Alle Musikstücke müssen bezahlt werden! Im Zweifel hat der Veranstalter die Gemafreiheit zu beweisen. Eine Diskothek muss beispielsweise alle gespielten Musiktitel + Musiker aufführen und selbst nachweisen, dass sie allesamt nicht von der Gema oder einer anderen Organisation vertreten werden.
Wenn ein Musiker bei der Gema Mittglied ist, kann er kein einziges Musikstück mehr gemeinfrei stellen.

Zitat
... vermutlich von russischen Musikern gespielt. Vertritt die GEMA diese?
Ja, die Gema sammelt auch das Geld für ausländische Rechteverwerter ein. Und es greift die Gema-Vermutung.

Keine Sorge, die Gema und die Gesetze sind so ähnlich wie für den ÖR.


Edit "Bürger":
Auch wenn gewisse Ähnlichkeiten zu den Machenschaften der ÖRR bestehen - aufgrund vieler akuter und konkreter Probleme mit dem Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" können vertiefende Diskussionen zum Thema "GEMA" jedoch nicht geleistet werden. Der Thread wird daher geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 15:14 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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