Auch aus Sicht eines fiktiven Besuchers sollte man die obige Frage nicht überbewerten, welche Auswirkungen ein Gutachten (in Abhängigkeit von der jew. Urheberschaft und darin vertretenen Auffassungen) i. S. des sg. "Rundfunkbeitrags" von anderer Seite gehabt hätte als der von Herrn Kirchhof.
Man darf ein Rechtsgutachten nicht mit einem Urteil oder Gesetz verwechseln (an das sich jeder zu halten habe, bzw. dessen Geltung notfalls erzwungen würde & an das sich entsprechend jeder halte- & letzteres gilt bekanntlich & auf dem Hintergrund vielfältigster Erfahrungen (egal was, selbst Polizeikessel) am allerwenigsten für den Staat selber). Wäre das im aktuellen Zusammenhang anders, wäre das Thema der "Steuer auf Wohnen" bereits mit dem erledigt gewesen, was DER JUSTITIAR in 2007 im Sinne vermuteter Verfassungswidrigkeit dazu von sich gegeben hatte. "Man" (ÖRR & Parteienoligarchie) hatte sich aber dafür entschieden, notfalls lieber sozusagen den Fuss passend zu machen, hoffend, es werde keinem auffallen. Einziger Unterschied zu dem, was ja mittlerweile auch als Markenzeichen von 98% der deutschen Verwaltungsgerichte gelten kann: Der Staat macht es in dem Fall vorher bzw. probiert es, also im RBStV, die örtlichen GEZ-Aussenstellen (Verwaltungsgerichte) bzw. GEZ-Bezirksleitungen (OVG) sowie GEZ-Regionalleitungen (VGH) bis zum Bundesverwaltungsgericht eben hinterher in ihren Urteilen und Beschlüssen, jedenfalls bis jetzt.
Recht (und auch solche Gutachten) sind für Machthaber im Zweifel also keine Schranke ihres Handelns, sondern u. U. nichts anderes als eine Ressource, um ggf. dennoch ihren Willen (insbesondere & auch gegen das Recht) durchzusetzen. Selbst wenn also ein entsprechendes Gutachten von vorne bis hinten auf Verfassungswidrigkeit erkannt hätte, immer noch hätten dessen Gedankengänge es dann für Rechtsverdreher im Staatsdienst als Anhalt & Anleitung tauglich gemacht, ob man nicht bzw. wie man - mit welchen Tricks auch immer, notfalls per platter Rabulistik - dennoch ein "passendes", wunschgemässes Gesetzeswerk zaubern könnte (und aktuell konnte man ja ergänzend sehen, wie viele willige hochbesoldete Helfershelfer in deutschen Verwaltungsgerichten herumlaufen, die so etwas dann heiligen).
Dass alles dann letzten Endes doch vorm BVerfG landen und abgesägt werden könnte, ist zwar immer eine Möglichkeit, steht aber doch einstweilen auf einem anderen Blatt. Wo ggf. kein Kläger, da gäbe es bekanntlich auch keinen Richter.