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Autor Thema: „GEZ“ vor Gericht: Rundfunkbeitrag bald pro Kopf statt pro Wohnung?  (Gelesen 2066 mal)

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GIGA, 17.05.2018

„GEZ“ vor Gericht: Rundfunkbeitrag bald pro Kopf statt pro Wohnung?

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Zukunft des Rundfunkbeitrags: Es geht um die Art und Weise der Beitragserhebung, die aktuell Wohngemeinschaften bevorteilt und Alleinlebende mit Zweitwohnsitz doppelt zahlen lässt.

Von Stefan Bubeck

Zitat
Eine Abschaffung des Beitrags des Rundfunkbeitrags steht für die Richter in Karlsruhe nicht zur Debatte. Es geht bei der Verhandlung (Aktenzeichen 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17) um vier Verfassungsbeschwerden […]

„GEZ“-Verhandlung: Privatklägerin hat „den Gerichtsvollzieher im Nacken“
Die 78-Jährige Reinhild Cuhorst musste früher als Radiohörerin nur die Grundgebühr von 5,76 Euro pro Monat zahlen, seit der Reform sind es zweimal 17,50 Euro pro Monat. Der Grund: Sie wohnt in Stuttgart und hat ein Haus am Bodensee. „Ich bin doch nur ein Mensch und kann nur an einem Ort Radio hören. Irgendwann möchte man nicht mehr gejagt werden wie Freiwild. So komme ich mir vor“, erzählt sie der Stuttgarter Zeitung
[…]
Streit um Rundfunkbeitrag: Hartnäckige Fragen von den Richtern
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.giga.de/unternehmen/gez/news/gez-vor-gericht-rundfunkbeitrag-bald-pro-kopf-statt-pro-wohnung/


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Hallo!

Ohne jetzt der 78jährigen gegenüber pietätlos sein zu wollen: wenn Eicher seine "Kunden" weiter wegsterben, wird er wohl auch noch deren Sarg zur beitragspflichtigen "umschloßenen baulichen Einheit" deklarieren, da es ja auf die tatsächliche Nutzung nicht mehr ankommt...  >:D

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

P
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@maikl_nait     ;D

dies wäre, mit deren Einststellung * man kann nie genug kriegen*, denen ohne weiteres zuzutrauen, wenn sie damit durchkommen würden. Die Adresse ist der Friedhof, am Grabstein stehen schön die Daten, die sie brauchen... gepfändet wird dann bei den Erben, d. h. die noch lebende Familie wird in Sippenhaft genommen.
Wenn in der Realität ein echter Senior für Monate tot in der Wohnung lag, wurde mit Sicherheit trotzdem weiter vom Konto abgebucht. Und ich glaube kaum, dass der ÖRR nach Vorlage einer Sterbeurkunde die zu viel einbehaltenen Beiträge freiwillig zurücküberweisen würde: "Leider können wir Ihrer Bitte nicht entsprechen, da dies mit zu hohem bürokratischen Aufwand verbunden ist. Unser Justiziar Eicher hat ja bereits in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht kürzlich mitgeteilt, dass wir schon längst an unsere Kapazitätsgrenzen gelangt sind. Wir können Ihnen versichern, dass diese zu viel entrichteten Beträge, wie schon seit Jahrzehnten, für die Demokratie und zum Wohle aller eingesetzt werden. Mit demokratischen Grüßen.. Ihr Beitragsservice."

LG Peli


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