Der Nachbar von Hans Wurst hat aber eh schon die Klage wegen Untätigkeit vorbereitet, falls es dazu kommen sollte.
Ich habe mich entscheiden, nach (nachweislich) eingelegtem Widerspruch gegen jeden Beitrags- oder Festsetzungsbescheid nicht mehr zu reagieren.
(Es sei denn, es kommt ein Widerspruchsbescheid).
WARUM ?
Ganz einfach:
Mit meinem Widerspruch leite ich zum einen das Vorverfahren ein,
zum anderen wird der Bescheid (gegen den ich Widerspruch eingelegt habe) nicht rechtskräftig.
Wenn ich nun aktiv den Rechtsweg beschreite, muss ich irgendwann einmal auch gegen Widerspruchsbescheid in der Sache klagen.
Und da ist der Ausgang ja aufgrund der deutschlandweiten Neutralität der Verwaltungsgericht bekannt.
Also bleibe ich (bis auf den Widerspruch gegen den Bescheid) unaktiv, und warte ab.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass ich mich immer wieder (oder immer noch) im Vorverfahren befinde, und somit keine Vollstreckung ein-
geleitet werden dürfte, zum anderen forciere ich keine Entscheidung in der Sache.
Wenn das Bundesverfassungsgericht (möglicherweise) urteilen sollte, dass das ganze so nicht mit der Verfassung konform ist, kann ich bei
einem offenem Widerspruch möglichrweise leichter das Geld zurückfordern.
Habe ich hingegen bereits eine gerichtliche Entscheidung in der Sache forciert und bin unterlegen, wird man die Rückzahlung verweigern, und
sich auf ein bereits in der Sache ergangenes Urteil berufen.
Ausserdem kann ich argumentieren, dass ich Widerspruch eingelegt habe, und dieser aufgrund eines nie erfolgten Widerspruchsbescheides
wohl als angenommen werden gelten muss.....
Grüße
Adonis