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Autor Thema: Leserbriefe: Bürger machen Front gegen Straßenausbau-Beiträge  (Gelesen 2704 mal)

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nwzonline, 24.06.2018

Bürger machen Front gegen Straßenausbau-Beiträge


Zitat
[…]  Das Geld für Straßenbau ist seit jeher aus Steuergeldern aufzubringen. Vom Lohn zahlt jeder Bürger Einkommensteuer und von diesem versteuerten Geld für jeden Artikel des täglichen Gebrauchs noch einmal Mehrwertsteuer. Als Besitzer einer Immobilie noch Grundbesitzsteuer.

Die Entsorgung von Abwasser und Regenwasser zahlt er extra und Rundfunkgebühren auch zusätzlich. Hilfsorganisationen rufen immer wieder zu Spenden auf, weil der Staat sich für die Not in der Welt nicht zuständig sieht. Was soll der Bürger denn noch alles zahlen?
[…]

Was hier abläuft erinnert an klassische Lobbypolitik. […] Bei circa 41 Millionen Wohnungen in der BRD, davon gut 57 Prozent Mietwohnungen, sollen plötzlich 100 Prozent der Bürger 100 Prozent der Wohnstraßen bezahlen […] Wohnstraßen, die wir niemals betreten, die wir niemals durchfahren werden, die nur den dort Wohnenden dienen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.nwzonline.de/leserbriefe/buerger-machen-front-gegen-strassenausbau-beitraege_a_50,1,3634319464.html


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In einer Pressemitteilung Nr. 42/2018 vom 21.06.2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Praxis.
Ein Miteigentümer eines mit Eigentumswohnungen bebauten Grundstücks wird zu einer Vorausleistung von 1700 € auf einen Straßenbaubeitrag herangezogen.

Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig - Urteil vom 21. Juni 2018 - BVerwG 9 C 2.17
http://www.bverwg.de/pm/2018/42


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Hallo!

Wenn zu einem willkürlichen Zeitpunkt T die Stadt Anrainer zu Zahlungen für Straßenbau heranzieht, werden anscheinend die Nutznießer an den Kosten der "Straße vor Ort" herangezogen.

Allerdings: wann das jeweils geschieht, ist per Zeitpunkt T willkürlich. Und nicht jeder Anrainer wohnt selbst dort, es gibt dann auch Unterschiede, der eine wohnt alleine an 10m Straße, beim nächsten Haus sind es 10, 20 Haushalte, die an 20m Straße wohnen.

Wenn andererseits der Straßenbau aus Steuern finanziert wird, sind damit alle nach Leistungsfähigkeit beteiligt, anteilig alle "Straßen vor Ort" zu bezahlen. Netto tut sich nicht viel. Allerdings entfällt die Willkürlichkeit des Zeitpunkts T "vor Ort", und es wird nach Leistungsfähigkeit herangezogen. Und Nutzer sind nicht nur Anwohner (die nicht alle leistungsfähig sein müssen), sondern auch deren Besucher und Lieferanten.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

B
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zu bezahlen. Netto tut sich nicht viel. Allerdings entfällt die Willkürlichkeit des Zeitpunkts TS


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Dazu stellt Dr. Ernst Niemeier (https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/autor/ernst-niemeier/) aus Wentorf bei Hamburg fest:
Zitat
Dass eine individuelle Nutzen- oder Vorteilszuweisung praktikabel überhaupt nicht möglich ist, hat zu der einschlägigen fachlichen Klassifizierung der kommunalen Verkehrsnetze als "öffentliche Güter" geführt, die deshalb statt aus Beiträgen aus Steuern zu finanzieren sind. Die praktizierte Beitragsfinanzierung stellt nichts anderes als ein willkürliches Abkassieren der Anlieger ohne Gegenleistung dar, das wegen der häufig hohen Belastung existenzgefährdend und wegen der Diskriminierung der Anlieger grundrechtswidrig ist. Sie kann nicht länger hingenommen werden und muss durch die sachlich und grundgesetzlich notwendige Steuerfinanzierung ersetzt werden.
Quelle: https://www.openpetition.de/petition/online/grundrechtswidriges-abkassieren-fuer-strassensanierung-beenden

Und noch eine (scheinbar) positive Meldung aus SH:
Zitat
In Schleswig-Holstein wurde mit Änderung der Gemeindeordnung (GO) durch Gesetz vom 4.1.2018 (GVOBl. 2018, S. 6) die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge i.S.v. § 8 KAG (einmalige Beiträge) und § 8a KAG (wiederkehrende Beiträge) mit Wirkung vom 26.1.2018 abgeschafft. Die Gemeinden können nunmehr derartige Straßenausbaubeiträge erheben, müssen es aber nicht mehr. Die Entscheidung darüber ist in ihr eigenes Ermessen gestellt (Haushaltslage, anstehende Ausgaben, usw.
Quelle: http://www.erwin-ruff.de/wiederkehrende%20Stra%C3%9Fenausbaubeitr%C3%A4ge.html

mit noch mehr Hintergrund
Zitat
Vermieter können die Straßenausbaubeiträge als Werbungskosten geltend machen [...] Ein Grundstückseigentümer ohne Mieteinkünfte kann die Straßenausbaubeiträge steuerlich weder als Werbungskosten zur Anrechnung bringen, noch können sie als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.
>:(
Die vermietete Wohnung wird also (wiedermal) besser gestellt als die selbgenutzte. >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2018, 14:07 von Bürger«

 
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