Die geladenen Vertreter der Sender und der Bundesländer, die diese Ungleichbehandlung genehmigten, rechtfertigten sie als ihrer Ansicht nach vom Verwaltungsaufwand und vom Datenschutzstandpunkt her gesehen milderes Mittel gegenüber der Ermittlung der Personen, die in einem Haushalt leben. Außerdem würden damit nicht nur Wohngemeinschaften, sondern auch Familien vorteilig behandelt, was das Grundgesetz erlaube.
Und dafür darf man dann im Gegenzug ca. 13,4 Millionen Personen benachteiligen, oder besser gesagt, einfach diskriminieren?
Denn diese 13,4 Millionen Personen leben in Singlehaushalten, dem häufigsten Haushaltstyp in Deutschland, welcher 37,2%
* aller Haushalte darstellt. Deckt sich das wirklich noch mit dem, was das Grundgesetz angeblich erlaubt?
*https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/05/PD14_185_122.html
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)