Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsservice Jahresabschluss 2004, 2009, 2014; Personalkosten im Vergleich  (Gelesen 2518 mal)

G

Gee

  • Beiträge: 33
Im Vergleich der Jahresberichte 2004, 2009 und 2014 des Beitragsservice sind m.E. folgende Positionen der Aufwandsrechnungen auffällig:

                                              2004 *                   2009 **                    2014 ***
4.a. Gehälter und Löhne      42.419.710,56      50.563.039,94      67.459.298,72

4.d. Aufwendungen für
       die Altersversorgung      3.910.053,86        6.090.056,02      13.182.667,65 

Kann vielleicht jemand eine plausible Erklärung dazu abgeben?
Oder könnte es sein, dass älteres Personal von einer Rundfunkanstalt oder deren Tochterunternehmen zum Beitragsservice versetzt wurde?



* Ertrags- und Aufwandsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004, S. 44
https://www.docdroid.net/IWlXbxq/geschaeftsbericht-gez-2004.pdf

**Ertrags- und Aufwandsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009, S. 50
http://docplayer.org/3169951-Geschaeftsbericht-2009.html   

*** Ertrags- u. Aufwandsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014, S. 47
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

r

r66

  • Beiträge: 100
Vermutlich das gleiche Problem wie überall: die geburtenstarken Jahrgäng vor 1970 gehen in Rente.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 886
Ehrlich gesagt würde ich das auch gern mal verstehen. Pensionskosten müssen dann verbucht werden, wenn sie anfallen, nicht wenn sie ausgezahlt werden. Das heißt, es dürften keine so krassen Änderungen bei den Pensionskosten existieren, weil für die Leute, die heute in Rente gehen, schon in den und 80ern Rücklagen gebildet hätten werden müssen.
Es ist nicht rechtens, von den heutigen Beiträgen Renten des Rundfunks aus den 80ern zu bezahlen, denn das ist nicht Teil des laufenden Vertrags. Wir zahlen den Beitrag ja angeblich für den Rundfunk, den wir "empfangen können" und nicht für den, den unsere Großeltern womöglich hätten empfangen können.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 20:29 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

M
  • Beiträge: 112
Pensionen sind überhaupt nicht Bestandteil des Rundfunkbeitrags.
Wo soll das denn geregelt sein?
Der Beitrag ist für den Rundfunkempfang.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2018, 00:09 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@McKaber
"RBStV" §1
Zitat
Der RfBeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung [...] iSv. RStV §12 (1) sowie der Finanzierung der Aufgaben nach RStV §40.

Das schließt der derzeitigen Praxis nach die exorbitante Versorgung der Pensionäre mit ein.

Es ist aber sicherlich der Frage würdig:
"Ist die Versorgung weit über das Übliche hinaus eine Aufgabe nach §12 / §40?"

Betrifft allerdings nicht die primäre Frage nach dem Anknüpfungspunkt der Abgabe, sondern die nachrangige Frage nach der Höhe, wenn es auch die Fragwürdigkeit des Systems aufzeigt.

MfG
Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2018, 21:46 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
Nach oben