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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Kooperationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks  (Gelesen 1545 mal)

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Sächsische Staatskanzlei, 30.04.2018

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos)
Drs.-Nr.: 6112927

Thema:
Kooperationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Zitat
Vorbemerkung:

Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre eigene Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, vgl. S 56 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags (GO).

Die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage beziehen sich teilweise oder dem Grunde nach auf Abläufe und Entscheidungsprozesse der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und des Deutschlandradios. Unabhängig von der Frage, ob die Staatsregierung rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen alle aufgelisteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geltend machen könnte, können lnformationen im Bereich der Rechtsaufsicht nur angefordert werden, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom lnstitut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung, die die Rechtsaufsichtsbefugnisse der Staatsregierung betreffen, sind vorliegend nicht erkennbar.

Um dem lnformationsersuch dennoch Rechnung zu tragen, hat die Sächsische Staatsregierung über die o. g. Möglichkeiten hinaus den MDR, das ZDF, den Bayerischen Rundfunk (BR) in seiner Funktion als ARD- Vorsitz und das Deutschlandradio um Stellungnahme gebeten. Darüber hinaus verfügt die Staatsregierung über keine weiteren lnformationen.

Frage 1: In welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF, MDR und Deutschlandradio derzeit mit Google, Facebook, YouTube, Netflix, Amazon und sonstigen globalen Anbietern zusammen?
[…]

Download (pdf, ~700 kb)
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/12927.pdf

Alternativ im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27300.0;attach=20918


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