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Autor Thema: Gebührenbefreiung Autoradio auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften  (Gelesen 1601 mal)

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Dieses Urteil hatte ich zuvor noch nicht gesehen:

Mann und Frau halten gemeinsam Rundfunkempfangsgeräte bereit, sie hat sie angemeldet.

In dem auf ihn zugelassenen Kfz befindet sich ein Autoradio.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof urteilte als Berufungsinstanz dass das Autoradio sein Zweitgerät sei, es wäre unerheblich wer in der Lebensgemeinschaft die Gebühren für die herkömmlichen Geräte zahle.

Es kommt nur darauf an dass die herkömmlichen Geräte beiden gemeinsam (also nicht ihr) gehören, somit hat jeder Erstgeräte und Anspruch auf die Gebührenbefreiung etwaiger Zweitgeräte.

http://www.rechtsanwalt-zachmann.de/data/File/BayVGH28_2_11neu.pdf



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h
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Richtig so. Steuerlich wird man ja auch zusammen veranlagt.
Aber wenn sowas beim Abzocken stört, kann man ja über nahe liegende Tatsachen einfach hinweg gehen.

Edit: Und wenn die GEZ/ÖRR wieder mal einzelne Personen aus irgendwelchen Bedarfsgemeinschaften/WGs zur Zahlung von Rundfunkgebühren heranziehen will, bin ich mir nicht sicher, ob das alles immer so rechtens ist. Die Informationen die in eigener Sache von ÖRR/GEZ kommen, erfüllen jedenfalls nicht den Grundversorgungsauftrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2011, 07:35 von helm«

 
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