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Autor Thema: Pfändung und Einziehungsermächtigung, P-Konto  (Gelesen 3618 mal)

v
  • Beiträge: 4
Was kann man da noch machen?

GEZ ignoriert Schreiben von A und bezieht sich immer nur auf den Rundfunkstaatsvertrag. A hat Befreiungen für die letzten 5 Jahre hin geschickt. Akzeptiert werden nur 3 Jahre, auf alles Andere hat man nicht reagiert.

Der GV hat nicht auf das Erste und auf das Zweite mit 9 Seiten Rechtsgrundlagen geantwortet, hat A auch keinen Vollstreckungsauftrag oder Vollstreckungsersuchen zukommen lassen zu dem A ihn aufgefordert hat.

Die GEZ Geht jetzt den kurzen Weg und pfändet bei A die Bank, als Behörde ohne Titel und Unterschrift eines Richters. (Pfändung und Einziehungsermächtigung)
Jetzt ist eine Pfändung auf dem Konto.
P-Konto hat A bereits. Ist aber ca. 300 € über den Freibetrag.

A hat der Bank geschrieben das er der Pfändung widerspricht und sich auf das "LG Tübingen mit Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16" berufen, wonach die GEZ keine Behörde ist (+ Steuernummer von ARD ZDF Deutschlandradio) und die Pfändung demnach grob Rechtswidrig ist, eben so das nach "§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO das zwingend erforderliche Leistungsgebot fehlt".

A hat die Bank aufgefordert ihm den vollstreckbaren Titel vorzulegen oder ein Vollstreckungsersuchen der amtshilfeersuchenden Behörde sowie eine Stellungnahme inwieweit sie die Forderung als begründet anerkennen und Zahlung zu leisten bereit sind.

Als nächsten Schritt dachte A an eine Anzeige gegen die Bank wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch. A hat das mal von jemand gelesen, dass die Bank danach die Pfändung abgewiesen hat und die GEZ den normalen Weg mit Titel + Richter usw.. gehen muss um zu Pfänden.

Hat jemand noch eine Idee was A machen kann damit sie die ca. 300 € nicht bekommen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 19:36 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Jeweils so viel abheben, dass die Summe der Zuflüsse die Grenze nicht überschreitet und ausgeben, z. B. für länger haltbare Lebensmittel.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 19:38 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 41
Hallo!

Eine fiktive Person A sollte vielleicht mal prüfen, ob ein Antrag nach § 850 I ZPO in Frage kommt ...  ;)
(nur´n Gedanke einer fiktiven Person M - keine Beratung!)


Viele Grüße

Mikki  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2018, 19:40 von DumbTV«

v
  • Beiträge: 4
P-Konto hat A bereits, mit einem Freibetrag bis 17xx€ da Ehepartner und Kind.

Was A halt ärgert ist das er letzten Monat für eine Versicherung in Vorleistung gehen musste, der Betrag diesen Monat von der Versicherung erstattet wurde und er mit diesem Geldeingang den Freibetrag überschritten hat.
Dazu hat die Frau von A Geld auf sein Konto überwiesen damit die Laufenden kosten beglichen werden können. Dies wird jetzt mit angerechnet... Deswegen muss A Morgen einen Anwalt fragen, ob das überhaupt rechtens ist, da dieses Geld nicht als Einkommen gedacht ist.

Soweit ich weiß muss man das Geld nicht abheben, man kann theoretisch sparen bis man 10 000€ Guthaben hat. Es darf nur nicht mehr Geld eingehen wie der Freibetrag es zu lässt da alles drüber an den gläubiger verteilt wird.


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