Auch wenn es dem Einen oder Anderen absurd übertrieben vorkommen mag, möchte ich doch neue Anklänge an mittelalterliche Leibeigenschaft und Hörigkeit in Bezug auf den Rundfunkbeitrag formulieren:
Der Rundfunkbeitrag wird von allen Bewohnern des Landes für ihre Wohnung zur Finanzierung des ÖRR gezahlt. Ausnahmen und Einschränkungen bestimmt ein Gesetz.Diese Formulierung sollte allen als korrekt erscheinen.
Zur Transformation ins Mittelalter ersetzt man nun "Rundfunkbeitrag" mit einer alten Zwangsabgabe, wie dem "Zehnten". "Bewohner" tauscht man mit "Bauern" aus und die "Wohnung" wird zum Gutshof, ÖRR zum vituellen "Grundherren".
Schwupps - befindet man sich in den alten Zuständen.
Damals herrschte Leibeigenschaft und Hörigkeit. Den Zustand heute könnte man ähnlich beschreiben. In Bezug auf den Rundfunkbeitrag wurde die freie Entscheidung abgeschafft.
Leibeigenschaft bedeutet, eine Leistung an den Grundherren abgeben zu müssen, rein aus dem Grund, ihm sein Herrschaftsleben zu finanzieren, weil man in seinem Herrschaftsbereich einen Gutshof "innehat". Bei Leibeigenschaft ist diese Abgabe personenbezogen, bei Hörigkeit gutsbezogen.
Wikipedia: Hörigkeithttps://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rigkeit_(Rechtsgeschichte)
Wenn nun ein Grundherr erkennt, dass der Bauer auf seinem Land nichts oder nur wenig erwirtschaften kann, musste er ihm eher gezwungenermaßen als aus Mildtätigkeit eine Ermäßigung bzw. Befreiung zugestehen. Erkennt man auch hier die Parallelen? Freiheit ist NICHT, dass man sich von irgendetwas befreien lassen kann, wenn eine Zustimmung der Obrigkeit dazu vorliegt. Schon gar nicht, wenn es sich um Faktoren wie das Grundbedürfnis der Inhaberschaft einer Hütte oder körperliche Behinderungen handelt. Wer erst wohnungslos, blind oder gehörlos sein muss, um frei sein zu können, ist unfrei!
Vielleicht fragt sich noch jemand: Boah! So ein Bohei um 17,50 Euro - ist das nicht übertrieben, da gleich mit "Leibeigenschaft" zu kommen?
Nein! Es geht um eine Rechtsfrage. Ein "bischen Leibeigenschaft" ist wie" ein bischen schwanger". Wo kann da das Unrecht anfangen, wenn es von der Schuldsumme abhängen soll? Der Eine murrt bei 5 Euro, der andere bei 200 Euro.
Eine Rechtsfrage ist vom Preis losgelöst. Die Türen zurück ins Mittelalter sind geöffnet. Es wird Zeit, sie zu verschließen.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)